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Unerwünschte Sprühkunst an Fassaden und Mauern

Jedes Jahr werden der Polizei rund 100.000 Sachbeschädigungen in Form illegal angebrachter Graffitis gemeldet. Die Dunkelziffer derartiger Delikte dürfte um einiges höher liegen. Immobilieneigentümer müssen die Beseitigungskosten aus der eigenen Tasche zahlen, wenn der Verursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, beispielsweise weil er nicht zu ermitteln ist. Es gibt jedoch Wohngebäudeversicherungen, die für solche Fälle einen Kostenschutz bieten.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden 2023 knapp 97.400 Sachbeschädigungen in Form von Graffitis der Polizei gemeldet. Schon in den letzten zehn Jahren gab es zwischen 95.200 und 109.400 Anzeigen wegen solcher Delikte. Das sind im Schnitt pro Jahr knapp 100.400 polizeilich erfasste illegale Schmierereien unter anderem auf Hausfassaden, Fenstern, Türen, Zäunen und Mauern sowie auf Autos, Zügen und Straßenbahnen.

Experten gehen davon aus, dass die Anzahl der illegal angebrachten Graffitis pro Jahr viel höher ist, doch viele dieser Taten werden nicht angezeigt.

Diese Strafen drohen

Illegale Graffitis, also gemalte oder gesprühte Bilder und Texte, die ohne Genehmigung oder Auftrag auf fremde Sachen wie Gartenmauern, Züge oder Gebäudefassaden gemalt oder aufgesprüht werden, sind gemäß den §§ 303 und 304 StGB (Strafgesetzbuch) zufolge eine Sachbeschädigung.

Dem Graffiti-Künstler drohen für solche Taten eine Geld- und/oder Haftstrafe. Ein geschädigter Hausbesitzer kann zudem von dem Sprayer die Kosten für das Entfernen der Schmierereien verlangen. In den meisten Fällen bleiben die Betroffenen allerdings auf diesen Kosten sitzen, da insgesamt nur wenige der angezeigten Fälle aufgeklärt werden.

Kostenschutz für Hausbesitzer

Konkret wurden letztes Jahr nur 13,5 Prozent dieser angezeigten Sachbeschädigungen aufgeklärt. Das ist die niedrigste Aufklärungsquote seit 2011, damals wurden illegale Graffitis erstmals in der PKS ausgewiesen. Doch auch in den letzten zehn Jahren wurden nur in 15,2 Prozent bis 19,0 Prozent der Fälle die Täter gefasst.

Geschädigten, die die illegal angefertigten Graffitis entfernen wollen, müssen selbst für die entsprechenden Kosten aufkommen, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Je nach Untergrund und Größe kann das Entfernen der ungewollten „Malereien“ schnell im drei-, vier- oder gar fünfstelligen Bereich liegen. So ist in manchen Fällen auch ein Sachverständiger notwendig, um zu klären, wie sich das jeweilige Graffiti entfernen lässt, ohne den Untergrund zu beschädigen.

Hauseigentümer können das Kostenrisiko zum Teil auch mit einer Gebäudeversicherung absichern. Denn in einigen Gebäudeversicherungspolicen sind nicht nur Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und/oder Hagel versichert, sondern sie bieten teils gegen Aufpreis auch einen Kostenschutz für die Graffitibeseitigung an.

Inwieweit man eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung entsprechend erweitern kann, lässt sich beim Versicherer oder Versicherungsvermittler erfragen.