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Grafik - Häufige Fragen
Privathaftpflichtversicherung
Sie haben eine Privathaftpflichtversicherung oder möchten eine abschließen? Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Thema Versicherungsschutz, mitversicherte Personen oder Gültigkeitsbereich. Bei anderen Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice oder Ihr VPV-Kundenberater vor Ort gerne weiter.
1. Welchen Versicherungsschutz bietet die VPV Privathaftpflichtversicherung?
Die VPV Privathaftpflichtversicherung greift, wenn Sie von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursacht haben, prüfen wir zunächst, ob die Ansprüche gegen Sie rechtlich begründet sind. Für den Fall, dass dem Geschädigten eine Entschädigung zusteht, übernehmen wir für Sie die Zahlung des erforderlichen Betrages. Wird von Ihnen zu Unrecht Schadenersatz gefordert, übernehmen wir für Sie die Abwehr dieser Forderungen.
2. Greift die VPV Privathaftpflichtversicherung auch im Urlaub oder im Ausland?
Mit der VPV Privathaftpflichtversicherung sind Sie weltweit und rund um die Uhr abgesichert, auch bei längeren Auslandaufenthalten (bis maximal 1 Jahr).
3. Bekomme ich auch Geld, wenn mir eigene Sachen kaputtgehen?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben. Versichert sind also nur die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie gerichtet werden.
4. Ist nach der Heirat die Ehefrau/der Ehemann automatisch mitversichert?
Ja, allerdings müssen Sie uns die Änderung unverzüglich mitteilen. Wenn Sie bisher eine Single-Privathaftpflichtversicherung hatten, ist nach der Heirat eine Umstellung auf den Familientarif notwendig. Anstelle des Ehegatten kann übrigens auch ein mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft und eheähnlichem Verhältnis lebender Partner mitversichert werden.
5. Sind meine Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Vorausgesetzt Sie haben eine Familien-Haftpflichtversicherung sind Ihre Kinder so lange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und sich noch in der Schule oder der anschließenden Erstausbildung (z. B. Lehre oder Studium) befinden.
6. Besteht auch Versicherungsschutz, wenn mein Haustier etwas kaputt macht?
Die Haftpflicht aus der Haltung von Kleintieren (wie z. B. Katzen, Hamster, Kanarienvögel) ist ohne zusätzlichen Beitrag von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Risiken aus der Haltung von Hunden und Pferden können Sie gesondert über unsere Tierhalterhaftpflicht-Versicherung versichern.


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