
Kapital-Lebensversicherung
Zur Tilgung des Darlehens bei Fälligkeit der Lebensversicherung.
1. Bei Laufzeitende der Versicherung kann mit der Ablaufleistung das Darlehen getilgt werden.
2. Sie kann im Todesfall des Darlehensnehmers zumindest die finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen mindern. Durch die Lebensversicherung wird das Darlehen dann zurückgezahlt.
Risiko-Lebensversicherung
Zur Tilgung des Darlehens im Todesfall.
Sie kann im Todesfall des Darlehensnehmers zumindest die finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen mindern. Durch die Lebensversicherung wird das Darlehen dann zurückgezahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie kann im Falle der Berufsunfähigkeit des Darlehensnehmers die finanziellen Verpflichtungen der Familie übernehmen.
Hausratversicherung
Sie schützt vor den finanziellen folgen von Feuer- und Wasserschaden oder Einbruch.
| VPV Versicherungen Mittlerer Pfad 19 70499 Stuttgart Telefon: 07 11/13 91-60 00 Telefax: 07 11/13 91-60 01 Kundenservice: Mo-Fr 7:00-20:00 Uhr E-Mail: info@vpv.de |