Hausratversicherung
Was ist eigentlich Hausrat? Was bekomme ich ersetzt? Finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zur Hausratversicherung. Bei anderen Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice oder Ihr VPV-Kundenberater vor Ort gerne weiter.
1. Was wird durch die Hausratversicherung ersetzt?
Im Schadenfall ersetzt die
VPV Hausratversicherung Ihnen abhanden gekommene oder zerstörte Sachen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, der unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles galt. Bei beschädigten Gegenständen werden die Kosten für die Reparatur erstattet.
2. Welche Risiken sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt?
Die
VPV Hausratversicherung sichert Ihr Wohnungsinventar. Sie ist damit die wichtigste Absicherung Ihres privaten Eigentums. Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Inventars. Sie deckt folgende Risiken ab: Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
3. Was ist Hausrat?
Als Hausrat gelten alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Dazu zählen u. a. Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Hobby- und Sportgeräte. Aber auch Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck oder Kunstgegenstände. Auch Bargeld zählt zum Hausrat.
4. Was muss ich bei einem Umzug tun?
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands geht der Versicherungsschutz automatisch auf Ihre neue Wohnung über. Für die Dauer des Umzugs besteht sogar für beide Wohnungen Versicherungsschutz, vorausgesetzt Sie zeigen uns den Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn an.
5. Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats am Schadentag. Ist dies der Fall erfolgt im Versicherungsfall nur eine anteilige Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Versicherungswert. Abhilfe schafft der so genannte Unterversicherungsverzicht, mit dem wir im Schadenfall auf die Anrechnung einer evtl. Unterversicherung verzichten.
Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht:
- Mindestversicherungssumme 650 € je qm Wohnfläche, nicht mehr als 25 % Wertsachenanteil.
- Die Gesamtversicherungssumme darf nicht größer als 130.000 € sein.
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