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Grafik - Häufige Fragen
Unfallversicherung
Die Versicherungsspezialisten der VPV geben Ihnen hier Antworten auf Fragen rund um die Unfallversicherung. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice oder Ihren VPV-Kundenberater vor Ort.
1. Wann und wo schützt mich eine private Unfallversicherung?
Mit der VPV Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz bei allen Unfällen, die der versicherten Person weltweit und rund um die Uhr zustoßen können. Damit bieten wir Ihnen eine Absicherung, die weit über den gesetzlichen Versicherungsschutz, der auf Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufs­krankheiten begrenzt ist, hinausgeht.
2. Welche Leistungen sind in der privaten Unfallversicherung eingeschlossen?
In die VPV Unfallversicherung können je nach Bedarf verschiedene Leistungen eingeschlossen werden. Grundsätzlich ist eine Invaliditätsleistung abzusichern. Zusätzlich können eine Todesfall-Leistung, Krankenhaustagegeld (mit Genesungsgeld) und weitere Leistungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Beitragsfreie Zusatzleistungen:

Bergungskosten:
Für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze leisten wir bis zu 10.000 €

Kurleistung:
Für eine mindestens dreiwöchige unfallbedingte Kur erstatten wir 1.000 €

Vorsorgeversicherung für Neugeborene:
Nach der Geburt ist Ihr Kind automatisch sechs Monate beitragsfrei mitversichert

Rooming-In-Leistung:
Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Ihres Kindes zahlen wir ein Rooming-In-Krankenhaustagegeld, wenn Sie als Elternteil zur Betreuung stationär mit aufgenommen werden.
3. Habe ich beim Sport Versicherungsschutz?
Gemäß den Bedingungen zur VPV Unfallversicherung sind Sportaktivitäten mitversichert. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. Unfälle beim Motorsport und beim Führen von Luftsportgeräten. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder den VPV Kundenberater in Ihrer Nähe.
4. Was ist eine Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist maßgebend für die Bemessung des Invaliditätsgrades bei Verlust oder Funktions­unfähigkeit von Armen, Händen, Daumen, Fingern, Beinen, Füßen und Zehen sowie Augen, Gehör, Geruchs- und Geschmackssinn. Die ermittelten Invaliditätsgrade sind Grundlage für die Berechnung der ausgezahlten Leistungen.
5. Was heißt Progression?
Im Gegensatz zu einer linearen Unfallversicherung werden bei Einschluss der Progression Anteile der Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gestaffelt mit höheren Leistungen ausgewiesen. In Fällen einer hohen Invalidität werden somit sehr hohe Zahlungen geleistet.


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