
Gefahren lauern überall
Hochwasser ist eine große Gefahr für alle elektrischen Anlagen. Bevor Sie eine solche Anlage (z.B. Hausverteilung, Heizungssteuerung, Pumpanlagen usw.) wieder in Betrieb nehmen, sollten Sie diese unbedingt von einem Fachmann überprüfen lassen. Von einer beschädigten elektrischen Anlage droht Lebensgefahr! Das Wasser selbst kann ausgelaufene Chemikalien, Öle oder sonstige Schadstoffe enthalten. Haben Sie einen entsprechenden Verdacht, so informieren Sie unverzüglich die Feuerwehr. Brennbare oder gar explosive Stoffe verteilen sich bei Hochwasser unkontrolliert. Deshalb: Vermeiden Sie offenes Feuer wie z.B. Kerzenlicht und rauchen Sie nicht bei den Aufräumungsarbeiten.
Ganz wichtig:
Melden Sie uns (Telefon 07 11/13 91-60 00, wenn Sie bei der VPV versichert sind) oder Ihrer Versicherungsgesellschaft möglichst schnell, dass Sie Opfer der Hochwasserkatastrophe geworden sind. Wir bzw. Ihre Versicherung werden Ihnen einen Gutachter schicken, der Ihren Schaden aufnimmt. Bei der Vielzahl der Schäden kann das jedoch ein paar Tage dauern.
Der durch das Hochwasser eingeschwemmter Schlamm sollte jedoch nicht liegen bleiben, da er beim Trocknen fest wird wie Beton, wodurch der Schaden noch größer wird. Unsere Empfehlung: Wenn das Hochwasser gesunken ist, pumpen Sie die überfluteten Räume leer und entfernen Sie den Schlamm. Vergessen Sie dabei jedoch nicht, alles gut zu dokumentieren. Hierzu machen Sie Fotos und zeichnen Sie die Wasserstände an den Wänden und Möbeln an. Bitte beachten Sie, dass Sie zerstörte Gegenstände erst nach Rücksprache mit uns bzw. Ihrer Versicherung entsorgen dürfen!
Sonderurlaub für Hochwassergeschädigte?
Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat ein Mitarbeiter, der an der Ausübung seiner Tätigkeit durch persönliche Gründe, unverschuldet und für einen verhältnismäßig nicht zu langen Zeitraum gehindert ist, Anspruch auf Sonderurlaub. Die Notwendigkeit, die eigene Wohnung oder das eigene Haus von Trümmern und Schlamm befreien zu müssen, wird als persönlicher Grund angesehen, der einen solchen Anspruch auf Sonderurlaub begründet. Oftmals gibt es hierzu auch Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach.
Produktbeschreibung der VPV Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung der VPV bietet Ihnen zusätzlichen Schutz für Ihr Gebäude oder Ihren Hausrat durch
• Überschwemmung
• Rückstau
• Erdbeben
• Erdrutsch, Erdfall
• Schneedruck
• Lawinen
• Vulkanausbruch
Übrigens: Beim Auto kommt die Kaskoversicherung für Schäden durch Überschwemmung auf.
Weitere Informationen erhalten Sie für Rheinland-Pfalz unter www.naturgefahren.rlp.de, Sachsen unter www.naturgefahren.sachsen.de, Sachsen-Anhalt unter www.sachsen-anhalt.de und Niedersachsen unter www.elementar-versichern.niedersachsen.de.
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