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Grafik - Berufsunfähigkeit
VPV Berufsunfähigkeits-Zusatzvers.
Wertvoller Zusatz zu Ihrer bestehenden Versicherung
Plötzlich nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten zu können ist für viele unvorstellbar. Dennoch kann es jedem passieren und finanzielle Belastungen für den Lebensunterhalt übersteigen schnell die staatlichen Leistungen. Besonders, wenn Sie zusätzlich auch noch Geld für Umschulungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen benötigen.
Pluspunkte der VPV Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • Zusätzlich zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente werden die Beiträge Ihrer Hauptversicherung (das kann eine Renten-, Risiko- oder Lebensversicherung sein) von uns gezahlt.

  • Variable Gestaltung der Versicherungs- und Leistungsdauer möglich.

  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.

  • Volle Leistung bereits bei einer prognostizierten Berufsunfähigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten.


  • Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung durch die Nachversicherungsgarantie.

Produktbeschreibung
Der vollständige Wegfall der bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für Personen, die ab dem 02.01.1961 geboren sind, hat zur Folge, dass es nur noch eine Erwerbsminderungsrente gibt, die sich an Ihrer „Restleistungsfähigkeit“ orientiert. Das bedeutet: Ihre Rentenhöhe richtet sich danach, wie lange Sie täglich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Das sind drastische Einschnitte, die auch Sie treffen können.

Nach folgendem Schema wird Erwerbsminderungsrente gewährt:
 

 Erwerbsminderungsrente  tägliche Arbeitsfähigkeit
 volle Rente  unter 3 Stunden
 halbe Rente  zwischen 3 und 6 Stunden
 keine Rente  ab 6 Stunden

Dabei beträgt die volle Erwerbsminderungsrente max. rund 1/3 des letzten Bruttomonatseinkommens, die halbe nur 1/6.

Das hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung!

Vor allem im Falle einer frühen Erwerbsminderung sind zusätzliche Rentenabschläge hinzunehmen! Denn für jeden Kalendermonat vor Vollendung des 63. Lebensjahres wird ein Abschlag von 0,3 % berechnet, maximal 10,8 %. Und dieser Abschlag bleibt auch bei einer anschließenden Altersrente bestehen!

Ganz alltägliche Krankheiten sind die Hauptursachen, die zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit führen:

 Ursachen der verminderten Erwerbsfähigkeit   Anteil in %
 Erkrankungen der Wirbelsäule/Knochen/Gelenke    22 %
 Nerven- und Gemütsleiden  30 %
 Herz-/Kreislauferkrankungen  11 %
 Neubildungen (Krebs)  15 %
 Unfälle  4 %
 Atmungsorgane  3 %
 Stoffwechsel/Verdauung  5 %
 Sonstiges  10 %

Sichern Sie sich ab, damit die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit Sie nicht aus der Bahn werfen.

Die VPV Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bietet Ihnen den optimalen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sie bietet Ihnen im Falle von Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung in der von Ihnen gewünschten Höhe bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Die Leistung erhalten Sie auch rückwirkend und bereits bei einer prognostizierten Dauer der Berufsunfähigkeit von sechs Monaten.

Mit unserer Nachversicherungsgarantie haben Sie auch während der Laufzeit die Möglichkeit, die Rentenhöhe und die Beiträge bei Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation anzupassen.



VPV Versicherungen
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart
Telefon: 07 11/13 91-60 00
Telefax: 07 11/13 91-60 01
Kundenservice: Mo-Fr 7:00-20:00 Uhr
E-Mail: info@vpv.de
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