
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und legen Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag an. Die VL sind besonders gut in einem Bausparvertrag aufgehoben, weil Sie darauf noch zusätzlich eine 9-prozentige Arbeitnehmersparzulage (auf max. 470 € Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber) als Vergünstigung vom Finanzamt bekommen. Vorrausetzung: Ledige dürfen nicht mehr als 17.900 €, Verheiratete zusammen nicht mehr als 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen haben.
Mit dem Optionsbausparen haben Sie die Möglichkeit Ihren Bausparvertrag bei hoher Flexibilität genau auf Ihren Bedarf abzustimmen. So sichern Sie sich beispielsweise hohe Zinsen für Ihr Guthaben. Ob Sie ein günstiges Bauspardarlehen brauchen oder nicht, entscheiden Sie einfach später.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich an Ihren VPV Berater oder an den VPV Kundenservice.
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