Wohngebäudeversicherung
Brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung? Antworten auf die häufigsten Fragen zu dieser Versicherung haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Bei anderen Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice oder Ihr VPV-Kundenberater vor Ort gerne weiter.
1. Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz der VPV Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auf das eigentliche Gebäude sowie z. B. Einbaumöbel/-küchen, die nicht massenhaft produziert, individuell auf das Gebäude geplant, gefertigt und in das Gebäude eingebaut sind. Eingeschlossen sind zudem Markisen, Heizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen.
2. Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versicherbar?
Mit dem Abschluss einer VPV Wohngebäudeversicherung können Sie Ihr Gebäude gegen folgende Schäden versichern:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
- Folgeschäden durch Löschen, Ruß und Rauch
- Rohrbruch an Wasserleitungen und Heizungsrohren
- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
- Frostschäden z. B. an Badeeinrichtungen, Wasserhähnen und Heizkörpern
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Schäden durch Sturm und Hagel
3. Kann ich mich auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmung versichern?
Ja, auf Wunsch können Sie Ihre VPV Wohngebäudeversicherung auf so genannte Elementarschäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Überschwemmung erweitern.
4. Wie berechnet sich die Wohnfläche?
Die Wohnfläche berechnet sich aus der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß) des Ein- oder Zweifamilienhauses. Zur Wohnfläche zählen auch: Arbeitszimmer, Hobbyräume (jegliche Räume, die zur Freizeitgestaltung genutzt werden) und Wintergärten (keine Gewächshäuser). Nicht dazu zählen: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen (auch überdacht) und sämtliche Kellerräume. Außerdem nicht zu berücksichtigen sind Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohnzwecken oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
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