

- Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Bei Arbeitslosigkeit: „Hartz-IV-sicher“
- Lebenslange Rente und Sicherung der Altersrente auch bei Berufsunfähigkeit
- Kapitalwahlrecht in voller Höhe
Pensionskasse aus Entgeltumwandlung:
Die Rentenversicherung kann nach Wunsch mit einer Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit ausgestattet werden. So bleibt auch im Invaliditätsfall die Altersrente gesichert. Es gibt die Möglichkeit den Beitrag in variabler Höhe zu wählen. So können z.B. in unterschiedlicher Höhe anfallende Sonderzahlungen angelegt werden.
Ihre Vorteile:
Die Beiträge sind bis 4% der BBG* steuerfrei. Wenn Sie nicht in einen pauschalbesteuerten Vertrag zur Direktversicherung oder Pensionskasse (Abschluss vor 2005) einzahlen, sind zusätzlich 1.800 € der Beiträge steuerfrei. Zusätzlich können Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie die Pensionskasse einfach mitnehmen.
*Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West)
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