Kfz-Versicherung
Auf das Auto möchte man nur selten verzichten, gerade deswegen ist eine ausreichende Versicherung sehr wichtig. Daher haben wir Ihnen auch für die Kfz-Versicherung die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.
1. Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug und sind somit keine Pflichtversicherungen.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch
- Brand oder Explosion
- Diebstahl des Autos oder seiner Teile
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß des Fahrzeuges mit Haarwild
- Glasbruch
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Beschädigungen durch fremde Personen.
2. Wozu benötige ich eine Grüne Karte bzw. eine Doppelkarte?
In vielen Ländern Europas ist die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) bei der Einreise nicht mehr zwingend erforderlich, trotzdem ist sie noch immer ein hilfreicher Reisebegleiter. Die Versicherungskarte bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes. Sie enthält Daten über das Fahrzeug, den Halter und dessen Versicherung. Außerdem nennt sie im Schadensfall die Adresse des Regulierungsbüros, welches im Gastland stellvertretend für den ausländischen Versicherer den Schaden reguliert.
Mit der so genannten Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) verfügen Sie als Versicherungsnehmer über vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbestätigungskarte benötigen Sie bei der Zulassung eines Kfz.
Beide Karten können Sie übrigens bequem über unseren Online-Vertragsservice anfordern.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die An-, Ab- oder Ummeldung meines Kfz?
Eine detaillierte Checkliste mit allen Informationen zum Thema An-, Ab- und Ummelden eines Kraftfahrzeugs haben wir für Sie in unserem Download-Bereich bereitgestellt. Schauen Sie einfach mal rein.
4. Wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen, wenn ich zur VPV wechseln?
Grundsätzlich besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. PKW-Verträge laufen in der Regel zum 01.01. eines Jahres ab. Die Kündigung muss also spätestens am 30.11. Ihren alten Kfz-Versicherer vorliegen. Bei anderen Fahrzeugarten ist auf das Ablaufdatum des Versicherungsvertrages zu achten.
Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen, da sich die Versicherung ansonsten automatisch um ein Jahr verlängert.
5. Was sind Schadenfreiheitsklassen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie lange Sie schadenfrei gefahren sind. Hieraus ergibt sich der Beitragssatz (Prozente) der Ihrem Kfz-Vertrag zugrund gelegt wird. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z. B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen.
Die Beitragssätze können je nach Tarifwerk unterschiedlich sein, daher ist es möglich, dass die Prozente bei gleicher Schadenfreiheitsklasse abweichen.
Beispiel:
Bisheriger Vertrag beim alten Kfz-Versicherer SF-Klasse 20 = 30 %,
neuer Vertrag bei SF-Klasse 20 = 35 %.
6. Auf wen kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?
Die schadenfrei gefahrene Zeit, d. h. die Schadenfreiheitsklasse, ist grundsätzlich personengebunden und kann nur dann auf einem Dritten übertragen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dritte können nur Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder des Versicherungsnehmers sowie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Großeltern, Enkel oder Geschwister oder mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner sein,
- der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabatts verzichtet auf seinen Anspruch zu Gunsten des Dritten (eine Rückübertragung ist somit ausgeschlossen) und
- der Dritte muss glaubhaft machen, dass er selbst das Fahrzeug gefahren hat.
Es kann unter Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs (auch evtl. Schäden und Unterbrechungszeiten) höchstens die Zeit angerechnet werden, in der Sie ununterbrochen einen gültigen Führerschein besessen haben, denn nur in dieser Zeit hätten Sie selbst eine Schadenfreiheitsklasse erwerben können. Somit ist es möglich, dass die Schadenfreiheitsklasse ggf. nicht in voller Höhe übernommen werden kann.
VPV Versicherungen
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