Ihre Ansprechpartnerinnen

Alina Wiemer
Carolin Werning

E-Mail: presse@vpv.de
Telefon: 07 11/13 91-21 29

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Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung schließt Absicherungslücke

01.07.2019 Seit dem 1. Juli können Kunden der VPV Versicherungen (VPV) die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Krankentagegeldversicherung der Deutschen Familienversicherung (DFV) über einen Antrag abschließen.

Wer krankheitsbedingt oder nach einem Unfall länger als sechs Wochen ausfällt, erhält als gesetzlich Versicherter statt der vollen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers höchstens für weitere 72 Wochen das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Das entspricht maximal 90 Prozent des Nettolohns abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Sollte der Ausfall noch länger andauern und eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, steigt die finanzielle Belastung weiter an. Da kann sich schnell eine große Absicherungslücke auftun.

Mit der neuen Produktkombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung der VPV und Krankentagegeldversicherung der DFV lässt sich diese Lücke mit nur einem Antrag schließen. „Dabei muss der Kunde nur eine Gesundheitsprüfung durchlaufen“, zählt Lars Georg Volkmann, Vertriebsvorstand der VPV, einen weiteren Vorteil auf.

„Die Angebote der VPV und DFV sind eine starke Kombination bei der finanziellen Absicherung längerer gesundheitsbedingter Arbeitsausfälle“, ergänzt Stephan Schinnenburg, Vertriebsvorstand der DFV.

Die Krankentagegeldversicherung der DFV ist Testsieger im aktuellen Finanztest-Vergleich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der VPV schneidet mit der Bestnote „sehr gut“ im neuesten Finanztest-Rating ab.

Wann leisten Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeld-Versicherung?

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