16.01.2020 Die VPV Versicherungen (VPV) haben sowohl die VPV Vital als auch die VPV Vital Junior um neue Leistungsbestandteile erweitert. Beide bieten bei Unfällen oder schweren Erkrankungen finanzielle Unterstützung, Beratung zu geeigneten Fachärzten oder Hilfe im Haushalt.
Wer einen Unfall erleidet, Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen verliert oder zum Pflegefall wird, ist mit der VPV Vital finanziell abgesichert und erhält bis zum 67. Lebensjahr eine monatliche Rente. Der Grundschutz lässt sich über drei Bausteine individuell erweitern.
„Mit den neuen, flexiblen Bausteinen und Leistungsverbesserungen haben wir unsere VPV Vital noch attraktiver gestaltet“, sagt Lars Georg Volkmann, Vertriebsvorstand der VPV. Die VPV unterstützt außerdem mit Beratung zu geeigneten Fachärzten, alternativen Behandlungsmöglichkeiten oder zum behindertengerechten Umbau der Wohnung.
Die VPV Vital Junior umfasst einen vergleichbaren Leistungsumfang und kann für Kinder ab dem 6. Monat bis zum 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Insbesondere der Baustein Lifetime ist wichtig, da Kinder in der Regel keine Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung haben.
Bei einer Mandel- oder Blinddarmoperation zahlt die VPV Vital Junior ein Trostgeld von 250 Euro, mit dem Eltern beispielsweise das Rooming-In bezahlen können, um bei ihrem Kind im Krankenhaus zu übernachten.
Mehr zur VPV Vital und VPV Vital Junior unter www.vpv.de/vital und www.vpv.de/junior .
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