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Bereits bei Schrittgeschwindigkeit Rettungsgasse bilden

01.02.2021   Bereits wenn sich ein Stau bildet, also wenn noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, sind alle Verkehrsteilnehmer auf einer mehrspurigen Straße gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse freizumachen. Diese befindet sich immer zwischen dem ganz linken und den übrigen Fahrstreifen.

Wenn die Fahrzeuge schon stehen, ist es meist zu spät, um die Rettungsgasse zu bilden, denn der hierfür notwendige Platz zum Rangieren fehlt. Dabei ist eine solche Rettungsgasse lebenswichtig, denn sie sorgt dafür, dass die Rettungskräfte schnell zur Unfallstelle gelangen. Die Strafen für Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daran halten, sind zwar mittlerweile höher als früher, liegen aber immer noch deutlich unter dem, was in anderen Ländern bei derartigen Verstößen zu bezahlen ist.

Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten zählt jede Minute. Deshalb ist es wichtig, dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zum Unfallopfer gelangen. Die sogenannte Rettungsgasse, also die Fahrspur, die von den Verkehrsteilnehmern stets zwischen der ganz linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden muss, wenn sich ein Stau bildet, kann also lebensrettend sein.

Deshalb ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer nicht nur wissen, wie diese Rettungsgasse gebildet wird, sondern auch wann. Denn bereits wenn der Verkehr auf einer mehrspurigen Straße ins Stocken gerät und man nur noch in Schrittgeschwindigkeit fährt, muss man sich entsprechend einordnen, um so Platz für die Rettungsfahrzeuge zu schaffen.

Rettungsgasse richtig bilden

Die Rettungsgasse wird gebildet, indem sich alle Fahrzeuge, die auf der linken Spur unterwegs sind, ganz nach links orientieren. Alle anderen Fahrzeuge, also beispielsweise jene auf der mittleren oder rechten Fahrspur bei einer dreispurigen Autobahn, orientieren sich hingegen nach rechts. Beim Einordnen ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge parallel stehen und nicht ein hinausragendes Heck die Durchfahrt be- oder verhindert. So entsteht zwischen der ganz linken Spur und den anderen Fahrspuren eine freie Gasse, die von den Rettungsfahrzeugen genutzt werden kann.

Geregelt ist dies in Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier steht unter anderem: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Wichtig hierbei: Die Rettungsgasse ist auch dann noch freizuhalten, wenn bereits die ersten Rettungskräfte durchgefahren sind, denn so kann beispielsweise auch der Abschleppwagen schneller zum Unfallort gelangen.

Hohe und noch höhere Strafen

Seit Oktober 2017 gelten hierzulande höhere Bußgelder, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird. Waren vorher für diesen Verstoß gerade einmal 20 Euro fällig, drohen seit der Verschärfung ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Kommt es in der Folge zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann dieser Verstoß des Nichtbildens der Rettungsgasse mit bis zu 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Eine deutliche Erhöhung der Strafe ist übrigens bereits für dieses Jahr geplant.

In einigen anderen Ländern gibt es schon deutlich höhere Strafen. In Österreich droht Verkehrsteilnehmern, die keine Rettungsgasse bilden, ein Bußgeld von bis zu 726 Euro. Sollten Rettungskräfte durch das eigene Verhalten sogar behindert werden, können bis zu 2.180 Euro als Strafe fällig werden – und es droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Auch in der Schweiz, in Luxemburg, Slowenien, Tschechien und Polen gibt es ähnliche Vorschriften für die Rettungsgasse und zum Teil auch drastische Strafen. In manch anderen Ländern wie Italien oder den Niederlanden gibt es dagegen keine Vorgaben, die die Bildung einer Rettungsgasse vorschreiben. Der Automobilclub ADAC hat in einer kostenlos downloadbaren Übersicht die Verkehrsregeln in Bezug auf die Bildung einer Rettungsgasse in einigen europäischen Ländern zusammengestellt.

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