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Coronatestpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

07.08.2020   In Kürze wird eine Testpflicht für alle, die aus einem Risikogebiet kommen, in Kraft treten, wie der Bundesgesundheits-Minister jüngst erklärte. Doch schon jetzt gibt es Regelungen, die Einreisende aus solchen Gebieten beachten müssen.

Derzeit besteht offiziell in rund 130 Staaten und Regionen ein erhöhtes Risiko, sich mit dem aktuellen Coronavirus infizieren zu können. Jeder, der zum Beispiel als Urlauber oder aus anderen Gründen aus einem solchen Gebiet in Deutschland (wieder) einreisen will, muss sich demnächst einem Coronatest unterziehen. Aber bereits jetzt besteht für Einreisende eine Quarantänepflicht, wenn sie sich nicht testen lassen.

Die Angst, dass Urlauber das Coronavirus bei der Rückkehr nach Deutschland mit heimbringen, ist hoch. Denn es gibt zahlreiche Länder, aber auch Regionen, bei denen die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Bürger extrem hoch ist, oder bei denen die offiziellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von Experten als nicht ausreichend angesehen werden.

In diesen Staaten und Regionen besteht ein höheres Risiko als in anderen, sich zum Beispiel auch als Urlauber mit dem neuen Coronavirus zu infizieren. Die Bundesregierung hat diesbezüglich einige Maßnahmen veranlasst, die unter anderen Reisende zum Beispiel bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland trifft. Welche Länder oder Regionen zu den sogenannten Risikogebieten zählen, ist im Webauftritt des Robert-Koch-Instituts abrufbar.

Quarantänepflicht besteht bereits

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich bereits seit April dieses Jahres einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, wenn er nicht ein ärztliches Attest vorlegen kann, dass er innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf Corona getestet wurde.

Zudem sind Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, das für ihren Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland zuständige Gesundheitsamt über die Einreise aus einem Risikogebiet unverzüglich zu informieren, da diese Behörde die Einhaltung der Quarantäne überwachen muss.

Wie das Bundesministerium der Gesundheit (BMG) jüngst mitteilte, wird es in Kürze – voraussichtlich noch in der ersten Augustwoche dieses Jahres – auch einen verpflichtenden Coronatest bei der Einreise aus Risikogebieten geben.

Verpflichtender Coronatest bei der Einreise aus Risikogebieten

„Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen. Deswegen werde ich eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger“, sagte Bundesgesundheits-Minister Jens Spahn. Gesetzesgrundlage der Testpflicht ist laut BMG der Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1 e Infektionsschutzgesetz.

Für die Durchführung der Tests soll es zum Beispiel an Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen, aber auch an Autobahnen zentrale Teststellen geben. Die Tests sind innerhalb 48 Stunden vor oder 72 Stunden nach der Einreise durchzuführen. Der Test kann aber auch beim Hausarzt nach vorheriger telefonischer Ankündigung oder an anderen Stellen – diese können unter der Telefonnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfragt werden – durchgeführt werden.

Bis das Testergebnis vorliegt, bleibt die 14-tägige Quarantänepflicht, wie sie bisher gilt, bestehen. Ist der Test negativ, wurde also festgestellt, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist, entfällt in der Regel die Quarantäne sofort. Ja nach Regelungen des jeweiligen Bundeslandes kann jedoch ein zweiter negativer Test erforderlich sein, so das BMG. Weitere Informationen dazu gibt es beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

Kostenfreie Coronatests für alle Reisenden

Schon jetzt sind Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffspassagiere verpflichtet, Identität, Reiseroute und Kontaktdaten an den Beförderer wie die Fluggesellschaft weiterzugeben oder eine sogenannte Aussteigekarte mit diesen Daten auszufüllen. Diese dient bisher der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn zum Beispiel ein Mitreisender an Covid-19 erkrankte, und kann dann auch zur Kontrolle der Einhaltung der Testpflicht herangezogen werden.

Laut BMG gilt zudem für Auto- und Zugreisenden: „Grenznah können durch die zuständigen Behörden Stichprobenkontrollen durchgeführt werden.“ Die Tests sind nach BMG-Angaben seit dem 1. August 2020 für alle Reisenden kostenfrei – das gilt auch für Reisende aus Nicht-Risikogebieten, sofern der Test innerhalb 72 Stunden nach Einreise durchgeführt wurde – auch wenn es für Reisende aus Nicht-Risikogebieten keine Testpflicht gibt.

Wer einen verpflichtenden Coronatest verweigert, unterliegt nicht nur wie bisher einer 14-tägigen Quarantäne, sondern muss zudem mit einer Strafe rechnen. Detaillierte Informationen, welche rechtlichen Maßnahmen für Reisende gelten und was sie sonst noch beachten sollten, gibt es in den Webportalen des BMG, der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes.

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