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Damit eine Unaufmerksamkeit nicht den Ruin bedeutet

08.12.2015   Es gibt eine Versicherungspolice, die in jedem Haushalt vorhanden sein sollte, denn sie sorgt dafür, dass Missgeschicke nicht zum finanziellen Desaster werden.

Kurz nicht aufgepasst und schon ist ein Malheur passiert – diese Situation kennt fast jeder. Jeder, der einen Schaden anrichtet, muss laut Gesetz auch dafür haften – und zwar in voller Höhe. Wurde durch die eigene Unachtsamkeit jemand verletzt, muss man mit hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen, die schnell im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich liegen können, rechnen. Für viele würde dies den finanziellen Ruin bedeuten. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung lässt sich dieses Risiko jedoch absichern.

Ob man während eines Besuches bei einem Freund versehentlich dessen auf dem Tisch liegendes Smartphone herunterwirft oder als Fußgänger oder Fahrradfahrer durch eine Unaufmerksamkeit einen Verkehrsunfall verursacht; jeder, der einen Schaden verursacht, muss dafür auch einstehen. Und zwar egal, wie hoch der Schaden ist, so sieht es der Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor.

Besonders hoch sind derartige Schadenersatzansprüche, wenn beispielsweise eine Person verletzt wird. Dann muss der Unfallverursacher nicht nur ein Schmerzensgeld und die notwendigen medizinischen Behandlungskosten zahlen, sondern beispielsweise auch die durch den Unfall verursachten dauerhaften Einkommensausfälle übernehmen. Eine private Haftpflichtversicherung nimmt einem solche finanziellen Risiken ab.

Finanzieller Schutz vor den Folgen von Missgeschicken

Hat ein Versicherter versehentlich einen Schaden verursacht, übernimmt eine solche Police die berechtigten Schadenersatzansprüche und schützt ihn so vor den finanziellen Folgen. Die Versicherung wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab. Sollte dazu ein Rechtsstreit notwendig sein, trägt sie auch die anfallenden Prozesskosten.

Die aktualisierte Broschüre „Die private Haftpflichtversicherung“, die online beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herunterladbar oder unter der Telefonnummer 0800 3399399 bestellbar ist, erklärt, für wen und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.

Des Weiteren wird ausführlich darauf eingegangen, für welche Schadenfälle Versicherungsschutz besteht, aber auch in welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung nicht leistet und eine zusätzliche Haftpflicht-Police, beispielsweise eine Hundehaftpflicht-Versicherung, benötigt wird.

Vom Familienschutz bis zur Absicherung für Hausbesitzer

Eine Privathaftpflicht-Police bietet je nach Vereinbarung Versicherungsschutz für eine einzelne Person, für ein Ehepaar oder auch für eine komplette Familie mit minderjährigen Kindern. Auch ein unverheirateter Lebenspartner und/oder erwachsene Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt beispielsweise Schäden, die der jeweilige Versicherte als Privatperson, zum Beispiel als Fußgänger, beim Fahrradfahren, beim Sport, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursacht.

Auch wenn Eltern für Schäden, die der Sprössling anrichtet, haften müssen, übernimmt das die Privathaftpflicht-Police. Selbst Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses, die ihre Verkehrssicherungs-Pflicht wie die Räum- und Streupflicht bei Glatteis auf den Zugangswegen zum Haus vernachlässigt haben und deswegen jemand zu Schaden kommt, sind durch eine solche Police in der Regel geschützt.

In vielen Privathaftpflicht-Policen können auch Forderungsausfall-Schäden zum Teil gegen Aufpreis mitversichert werden. Besteht eine derartige Vereinbarung, kommt der Versicherer für Schäden auf, die dem Versicherten von einem anderen zugefügt wurden und die der Schädiger selbst nicht bezahlen kann, weil er beispielsweise selbst keine Privathaftpflicht-Versicherung oder kein ausreichendes Vermögen besitzt. Das heißt, der Versicherer zahlt die Schadenersatzleistung an den Versicherten.

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