Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Das ist bei einem Verkehrsunfall zu tun

Das ist bei einem Verkehrsunfall zu tun

05.06.2020   Im Straßenverkehr kann jeder einen Unfall haben oder zu einem solchen hinzukommen. Dann sollte man wissen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Nichts zu tun oder sich gar unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, ist übrigens immer falsch und kann zudem empfindlich bestraft werden.

Auch wenn die Zahl der Verkehrsunfälle aufgrund der Corona-Einschränkungen im ersten Quartal dieses Jahres um 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken ist, waren es immer noch rund 564.000, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Auf das Jahr gerechnet werden es, da nun viele Einschränkungen wegfallen und wieder mehr Menschen auf den Straßen unterwegs sind, also wohl wieder mehr über zwei Millionen Verkehrsunfälle geben. Die Chance ist also hoch, dass man selbst irgendwann in einen Unfall verwickelt ist oder zu einem solchen hinzukommt. Dann ist es wichtig, richtig zu handeln.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei rund 2,7 Millionen Verkehrsunfälle aufgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als 2018. Bei rund 300.200 dieser Unfälle wurden Menschen verletzt oder getötet. Bei 2,4 Millionen Verkehrsunfällen ist es höchstens zu einem Sachschaden gekommen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass aufgrund der Einschränkungen wegen des Corona-Virus die Unfallzahl sinken dürfte, ist das Risiko dennoch hoch, dass man selbst in einem Unfall verwickelt wird oder zu einem solchen hinzukommt.

Deshalb sollte man vorbereitet sein und wissen, wie man Unfallhilfe oder Erste Hilfe leistet. Eine „Anleitung zur Ersten Hilfe“ in Form einer Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) fasst die wichtigsten Aspekte zusammen. Wer sich nicht (mehr) sicher ist, wie man einen Verband anbringt, eine stabile Seitenlage oder eine Beatmung durchführt, sollte einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Diese werden von Hilfs- und Rettungsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst angeboten.

Diese sieben Schritte sollte man kennen

Bei einem Unfall sollten folgende sieben Schritte durchgeführt werden: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, gegebenenfalls Polizei und Rettungsdienst alarmieren, Beweise sichern, Unfall und Angaben aller Beteiligten dokumentieren, Unfallstelle räumen – wenn möglich –, und den Unfall beziehungsweise Unfallschaden der Versicherung melden.

In einem ersten Schritt sollte man das Warnblinklicht und bei Dunkelheit auch die Beleuchtung anschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam zu machen. Geschützt durch die Warnweste, die mittlerweile in jedem Fahrzeug vorhanden sein muss, wird das Warndreieck aufgestellt und zwar an einer gut sichtbaren Stelle in rund 100 Meter Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in circa 200 Meter Entfernung auf Autobahnen. Erst nachdem der Unfallort so abgesichert wurde, ist Erste Hilfe zu leisten.

Übrigens: Nichts zu tun oder gar sich unerlaubt bei einem Unfall zu entfernen, kann folgenreich sein. Wer als Kfz-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger an einem Unfall beteiligt ist und flüchtet, begeht nämlich eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister, einem Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins geahndet werden. Und selbst, wer als Unbeteiligter einen Unfall bemerkt und einem Verletzten nicht hilft, kann wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden.

Polizei und Rettungsdienst informieren

Immer dann, wenn Personen verletzt wurden, sollten der Rettungsdienst – Rufnummer 112 – und die Polizei informiert werden. Dies kann über ein Festnetz, über ein Handy oder natürlich auch über die Notrufsäulen, die entlang von Autobahnen stehen, geschehen.

In diesem Zusammenhang sollten folgende Fragen beantwortet werden: Wer meldet? Was ist passiert? Wo geschah es? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen? Zudem sollte man warten, ob es noch Rückfragen gibt.

Die Polizei sollte auch dann eingeschaltet werden, wenn beispielsweise ein hoher Sachschaden entstanden, ein ausländisches Fahrzeug beteiligt oder die Sachlage unklar ist beziehungsweise wenn Unfallbeteiligte erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Dabei entscheidet die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip, ob sie am Unfallort erscheint oder nicht.

Schaden dokumentieren und melden

Unabhängig davon, ob die Polizei am Unfallort erscheint, sollte der Unfall mithilfe des Europäischen Unfallberichts, der eigentlich in jedem Kfz mitgeführt werden sollte, dokumentiert werden. Dies stellt sicher, dass keine wichtigen Angaben und Informationen zur Schadenabwicklung vergessen werden. Fotos der Unfallstelle aus unterschiedlichen Positionen und Detailaufnahmen zum Schaden sind zudem hilfreich, denn sie erleichtern die Klärung des Sachverhalts. Allerdings sollte man am Unfallort kein Schuldeingeständnis geben, denn nicht immer liegt man mit seiner Einschätzung richtig.

Der Unfall sollte umgehend – spätestens innerhalb einer Woche – der eigenen Kfz-Versicherung gemeldet werden – und zwar auch dann, wenn man selbst keine Schuld hat. Zudem kann man sich als Beteiligter auch direkt bei der Kfz-Versicherung des vermeintlichen Unfallverursachers melden. Welche dies ist, lässt sich mithilfe des Kennzeichens des Unfallgegners über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0800 2502600 oder +49 40 300330300) herausfinden, falls dies nicht bereits bekannt ist und zum Beispiel im Unfallbericht vermerkt wurde.

Detaillierte und weiterführende Informationen liefert die Broschüre „Unfall? Gut informiert, wenn`s gekracht hat!“ des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. Empfehlenswert ist ferner die Broschüre „Versicherungen für Kraftfahrzeuge“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Darin wird ebenfalls erklärt, was nach einem Unfall zu tun ist. Bei Auslandsunfällen ist die ebenfalls downloadbare Broschüre „Unfall im EU-Ausland“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (EVZ) hilfreich.

zurück zur Übersicht