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Die Branchen mit dem höchsten Arbeitsunfallrisiko

18.09.2019   Letztes Jahr gab es mehr als 877.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Allerdings gibt es Branchen, die ein mehr als dreifach höheres Arbeitsunfallrisiko haben als andere.

Obwohl die Anzahl der Vollarbeiter insgesamt abgenommen hat, ist die Zahl der Arbeitsunfälle leicht angestiegen. Das hat damit zu tun, dass auch Branchen mit einer hohen oder gestiegenen Anzahl an Vollarbeitern zum Teil ein überdurchschnittlich hohes Arbeitsunfallrisiko haben. Das höchste Arbeitsunfallrisiko hatte in 2018 die Bauwirtschaft mit 53,07 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Es war damit mehr als doppelt so hoch wie im branchenübergreifenden Durchschnitt.

Laut der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat sich die Zahl der Vollarbeiter in 2018 gegenüber dem Vorjahr um fast 8,0 Prozent, nämlich von 41,27 Millionen in 2017 auf knapp 37,98 Millionen Vollarbeiter in 2018 reduziert. Gemäß DGUV entspricht „ein Vollarbeiter der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr“.

Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind im gleichen Zeitraum dagegen von rund 873.500 auf knapp 877.200 Fälle und damit um 0,42 Prozent gestiegen. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein gesetzlich Unfallversicherter während einer versicherten beruflichen Tätigkeit ausübt, und deswegen länger als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Weniger Vollarbeiter

Der Rückgang um 3,29 Millionen Vollarbeiter insgesamt ergibt sich aus einer Reduzierung in zwei Branchen um 4,24 Millionen und einer Steigerung bei allen anderen Branchen um über 947.000 Vollarbeiter. Den größten Rückgang gegenüber 2017 mit minus 34,51 Prozent, das waren 4,29 Millionen weniger Vollarbeiter, hatten Firmen, die Mitglieder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft waren. Je nach Branche muss ein Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung in einer für sie zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) Mitglied werden.

In der DGUV-Statistik sind die gemeldeten Arbeitsunfälle der BGen und der Unfallkassen der öffentlichen Hand, alles Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies die BG Rohstoffe und chemische Industrie, BG Holz und Metall, BG Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse, BG Bau, BG Handel und Warenlogistik, BG Verkehr, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Verwaltungs-BG, BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie die Unfallkassen der öffentlichen Hand.

Arbeitsunfallstatistik für das Jahr 2018


Anzahl der Vollarbeiter

Veränderung gegenüber 2017 in Prozent

Anzahl der Arbeitsunfälle

Veränderung gegenüber 2017 in Prozent

Unfallquote: Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Veränderung gegenüber 2017 in Prozent

Insgesamt



37.978.727

-7,98

877.198

0,42

23,10

9,13

UV der öffentlichen Hand insgesamt (Allgemeine UV)

5.645.919

7,33

71.790

-2,51

12,72

-9,17

UV der gewerblichen Wirtschaft insgesamt



32.332.808

-10,22

805.408

0,69

24,91

12,15

- BG der Bauwirtschaft

1.991.334

2,96

105.687

1,86

53,07

-1,06

- BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

3.080.428

0,83

56.149

1,34

18,23

0,51

- BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

5.188.255

5,16

77.571

0,26

14,95

-4,66

- BG Handel und Warenlogistik

4.595.710

0,20

107.040

1,12

23,29

0,92

- BG Holz und Metall

4.317.306

1,87

148.640

-1,40

34,43

-0,46

- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe

2.079.072

2,4

66.259

2,09

31,87

-4,38

- BG Rohstoffe und chemische Industrie

1.333.217

6,97

24.204

7,27

18,15

0,28

- BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

1.703.727

-0,14

74.769

2,00

43,89

2,14

- Verwaltungs-BG

8.043.759

-34,51

145.089

-1,55

18,04

50,32

Nicht in die Statistik eingeflossen sind die Daten der Betriebe, die in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau tätig sind. Sie sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gesetzlich unfallversichert. Daten von 2018 liegen hierzu noch nicht vor.

Im Schnitt 23,1 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Zahlenmäßig mit 148.640 Fällen die meisten Arbeitsunfälle hatten die Betriebe, die bei der BG Holz und Metall abgesichert waren. Die Anzahl der Arbeitsunfälle alleine sagt jedoch wenig über das Arbeitsunfallrisiko aus. Anders die Unfallquote, sie zeigt die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter.

Bei allen in der Statistik berücksichtigten Firmen gab es letztes Jahr im Durchschnitt 23,10 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter, was einem Anstieg um 9,13 Prozent entspricht.

Bei den Betrieben und Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft, also allen, die bei den BGen gesetzlich unfallversichert sind, waren es dagegen 24,91 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter und damit 12,15 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Das höchste Arbeitsunfallrisiko hatte die Bauwirtschaft

Das höchste Arbeitsunfallgeschehen hatte die Bauwirtschaft zu verzeichnen. 2018 gab es hier je 1.000 Vollarbeiter 53,07 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Damit liegt das Arbeitsunfallrisiko der Bauwirtschaft fast 2,3-mal höher als der Durchschnitt aller Firmen sowie 2,1-mal höher als bei der gewerblichen Wirtschaft, also aller Betriebe, die über die BGen versichert sind.

Deutlich über dem durchschnittlichen Arbeitsunfallrisiko lagen auch die Mitglieder der BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation mit 43,89, der BG Holz und Metall mit 34,43 und der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe mit 31,87 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter. Geringer als bei der gewerblichen Wirtschaft insgesamt, aber etwas höher als der Durchschnitt aller Firmen, lag das Arbeitsunfallrisiko bei den Mitgliedern der BG Handel und Warenlogistik mit 23,29 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter.

Ein unterdurchschnittliches Arbeitsunfallrisiko hatten dagegen Betriebe, die Mitglieder der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Unfallquote: 18,23), der BG Rohstoffe und chemische Industrie (Unfallquote: 18,15) und der Verwaltungs-BG (Unfallquote: 18,04) waren. Die niedrigste Gefahr, einen Arbeitsunfall zu erleiden, bestand mit 14,95 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter bei Unternehmen, die bei der BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege abgesichert sind. Im Vergleich dazu hatten die Mitglieder der BG Bau ein um mehr als 3,5-mal höheres Arbeitsunfallrisiko.

Einkommenseinbußen vermeiden

Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung hat man, wenn ein Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat. Doch selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit ist die dann zustehende Vollrente deutlich niedriger als der Verdienst, den der Betroffene vor dem Unfall erhalten hat. Die Vollrente beträgt nämlich maximal zwei Drittel des letzten Arbeitseinkommens der vergangenen zwölf Monate (Jahresarbeits-Verdienst) vor dem Unfall.

Bei einem tödlichen Arbeitsunfall erhalten der hinterbliebene Ehepartner und die minderjährigen Kinder des Verstorbenen oder Kinder, die noch in einer Berufsausbildung sind, eine Hinterbliebenenrente. Doch diese Rente liegt weit unter dem Jahresarbeits-Verdienst des Verstorbenen. Zudem wird eine solche Unfall- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auf mögliche Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Damit liegen auch die gesetzlichen Renten insgesamt deutlich unter dem bisherigen Verdienst.

Wer im Falle des Falles sich selbst und seine Angehörigen vor finanziellen Einkommenseinbußen bewahren will, sollte frühzeitig vorsorgen. Entsprechende Absicherungslösungen wie eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet die Versicherungswirtschaft an.

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