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Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

19.03.2021   Inwieweit ein Betrunkener, der auf einem E-Scooter unterwegs ist, fürchten muss, dass ihm sein Autoführerschein entzogen wird, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.

Ob einem Fahrer eines E-Scooters, der betrunken im Straßenverkehr ertappt wird, die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gegen ihn darf aber auf jeden Fall ein vorübergehendes Fahrverbot verhängt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden hervor (Az.: 213 Cs 634 Js 44073/20).

Ein Mann war zu nächtlicher Stunde nach dem Genuss von Alkohol im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit mit einem E-Scooter in Dresden unterwegs gewesen. Nach einer Verkehrskontrolle hatte eine durch die Polizei veranlasste Blutprobe eine Blutalkohol-Konzentration von 1,14 Promille ergeben.

Angesichts seiner absoluten Fahruntüchtigkeit hätte dem Mann die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden können. Dennoch beließ es das Dresdener Amtsgericht dabei, ihm eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot zu verhängen.

Nach Trunkenheitsfahrt: Fahrverbot ausreichend

Die Richter hielten es zwar für erwiesen, dass sich der Mann gemäß Paragraf 316 StGB (Strafgesetzbuch) der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr schuldig gemacht hat. Denn er habe angesichts seines vorangegangenen Alkoholkonsums erkennen können, dass er auf die Nutzung des E-Scooters verzichten muss.

Für ihn spreche jedoch, dass er nicht nur voll geständig war und sich einsichtig gezeigt hatte. Er sei auch zu einer verkehrsarmen Zeit unterwegs gewesen, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen. Zu seinen Gunsten sei ferner zu berücksichtigen, dass er bis zu diesen Zeitpunkt weder wegen Verkehrsordnungs-Widrigkeiten noch strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Charakterlich nicht ungeeignet zum Führen eines Kfz

Angesichts dieser Umstände kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Beschuldigte charakterlich geeignet sei, Kraftfahrzeuge im Sinne von Paragraf 69 StGB zu führen. Sie hielten es daher für unangemessen, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Es sei ausreichend, ein viermonatiges Fahrverbot zu verhängen. Die Zeit zwischen der Abnahme seines Führerscheins und der Verkündung des Urteils wurde ihm angerechnet.

Auch andere Gerichte haben entschieden, dass es bei der Beurteilung der Frage, ob einem betrunkenen E-Scooter-Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

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