Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Die Krankenkassen mit dem größten Mitgliederschwund

Die Krankenkassen mit dem größten Mitgliederschwund

19.02.2016   Im letzten Jahr haben die Krankenkassen fast 1,5 Millionen Mitglieder hinzugewonnen und einen neuen Rekord aufgestellt. Doch ein gutes Dutzend Kassen konnte nicht an dem Aufschwung teilhaben. Warum es sich für den Einzelnen lohnen kann, die Krankenkasse zu wechseln.

Zum Stichtag 1. Januar 2016 waren rund 54,7 Millionen Personen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das sind rund 1,5 Millionen mehr als ein Jahr zuvor – und so viele wie noch nie zuvor. Während die Techniker Krankenkasse die meisten Mitglieder hinzugewann, musste die BKK Pfalz die meisten Federn lassen.

Im Jahr 2015 ist die Zahl der Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um fast 1,5 Millionen auf 54,7 Millionen angestiegen, wie aus einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervorgeht. Allein zwischen Oktober und Dezember 2015 betrug das Plus rund 750.000 Mitglieder.

Dies ist einerseits wie schon in den vorangegangenen Quartalen unter anderem auf die gute Wirtschaftsentwicklung zurückzuführen.

Verlierer ...

Trotzdem hatten 13 Krankenkassen auf Jahressicht einen negativen Saldo zu verzeichnen. Das größte Minus gab es mit fast 16.000 Mitgliedern weniger bei der BKK Pfalz. Vergleichsweise hohe Rückgänge von knapp über beziehungsweise knapp unter 10.000 Mitgliedern standen auch für die Deutsche BKK und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu Buche.

Der Mitgliedersaldo bei der Knappschaft und der IKK Südwest lag bei jeweils über minus 6.000 Mitgliedern, während die Nummer zwei im Markt Barmer GEK, die zum 1. Januar 2017 mit der Deutschen BKK zur Barmer fusionieren wird, auf ein Minus von knapp 4.000 Mitgliedern kommt.

... und Gewinner unter den Krankenkassen

Die Rangliste der Gewinner (zwischen Anfang Januar 2015 und Anfang Januar 2016) führt wieder einmal die Techniker Krankenkasse (TK) an, die mit über 320.000 neuen Mitgliedern ein gutes Fünftel des gesamten GKV-Mitgliederzuwachses auf sich vereinen konnte.

Dahinter folgen die vier Allgemeine Ortskrankenkassen AOK Rheinland/Hamburg, AOK Plus, AOK Baden-Württemberg und AOK Nordwest, deren Mitgliederzuwachs auf Jahresfrist bei jeweils über 100.000 Mitgliedern lag.

Kleine Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen

Übrigens: Fast alle Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen bieten, sind gesetzlich festgelegt und damit bei allen Kassen gleich. Doch eben nur fast alle – es gibt auch manchmal Leistungsunterschiede. So bieten manche Krankenkassen beispielsweise Zuzahlungen für die Zahnprophylaxe oder eine Kostenbeteiligung bei speziellen Gesundheitskursen. Auch bei der Höhe des Zusatzbeitragsatzes, den fast alle Krankenkassen zuzüglich zum gesetzlich festgelegten Krankenversicherungs-Beitragsatz verlangen, gibt es Unterschiede.

Welche Krankenkassen es gibt und welche Zusatzbeiträge diese verlangen, ist in der online abrufbaren Übersicht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) einsehbar. Wer als GKV-Versicherter seine Krankenkasse wechseln möchte, muss mindestens 18 Monate bei der bisherigen Kasse versichert gewesen sein. Dann kann er regulär und ohne einen Grund anzugeben zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen – gerechnet von dem Monat, in dem er die Kündigung der Krankenkasse erklärt.

Ordentliche Kündigung

Geht beispielsweise eine ordentliche Kündigung eines Versicherten am 10. März 2016 bei der Krankenkasse ein, endet seine Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse am 31. Mai 2016, wenn ein nahtloser Versicherungsschutz besteht. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn die vom Versicherten neu gewählte Krankenkasse das Bestehen der Mitgliedschaft bestätigt. Gesetzlich Krankenversicherungs-Pflichtige müssen diese Bestätigung innerhalb der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber vorlegen.

Grundsätzlich sollte ein Kündigungsschreiben aufgrund der Beweisbarkeit als Einschreiben an die Krankenkasse geschickt werden. Die Krankenkasse, bei der das Kündigungsschreiben eingeht, ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

zurück zur Übersicht