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Erhöhtes Risiko durch einen Betriebsstillstand

31.03.2021   Zahlreiche Unternehmen werden auch in diesem Jahr wieder Betriebsferien haben. Damit auch die zum Teil existenziellen Risiken, die für einen Betrieb gerade in dieser Zeit bestehen, abgesichert sind, sollten die Unternehmens-Verantwortlichen entsprechend vorplanen.

Selbst wenn ein Betrieb nur für eine kurze Zeit stillsteht oder sehr eingeschränkt läuft, bleiben diverse Gefahren, die auch unter normalen Umständen vorhanden sind, wie Schäden am Inventar und der Immobilie infolge Starkregen, Sturm und Hagel, weiterbestehen. Manche Risiken wie Vandalismus, Einbruch-Diebstahl und Brandstiftung erhöhen sich sogar. Was Unternehmens-Verantwortliche diesbezüglich beachten sollten.

Nicht wenige Unternehmen werden aufgrund der Coronakrise ihre betrieblichen Tätigkeiten wie zum Beispiel eine Produktion von Waren stark einschränken oder auch ganz aussetzen – oder sie haben es bereits getan. Üblicherweise sind in diesen Fällen für die Zeit während des eingeschränkten oder ruhenden Betriebes keine oder nur noch wenige Mitarbeiter sporadisch in den Räumen und/oder Hallen der Firma. Dies bringt einige Gefahren mit sich, die bei laufendem Betrieb geringer sind.

In einem fast leeren Firmengebäude kann sich ein Brand unbemerkt ausbreiten oder ein Wasserrohrbruch zu massiven Wasserschäden führen, wenn nicht technische Einrichtungen Alarm schlagen. Außerdem besteht in einem „verwaisten“ Unternehmen die erhöhte Gefahr von Vandalismus und Einbruch-Diebstahl, da Fremde mehr Zeit haben, um unerkannt in ein Betriebsgelände oder Firmengebäude einzudringen. Doch diese Risiken lassen sich minimieren.

Aktiv Schäden verhindern

Vorhandene Sicherheits-Einrichtungen wie Feuermelder, Überwachungs-Alarmanlagen und Wassermelder können frühzeitig auf den Eintritt eines Schadenrisikos hinweisen und damit größere Schäden unter Umständen komplett verhindern. Grundsätzlich ist es vor einem Herunterfahren der Betriebstätigkeiten zudem immer sinnvoll, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. So sollten die Betriebsräume gründlich gereinigt und Abfälle daraus entfernt werden, da dies die Brandgefahren durch das Minimieren möglicher Brandlasten mindert.

Zudem ist es wichtig, stillgelegte Maschinen und sämtliche Zubehörteile gründlich zu säubern, zu konservieren und nötigenfalls mit Schutzhüllen zu versehen, um sie in funktionsbereitem Zustand zu halten. Des Weiteren gilt es, Sicherheitsanlagen und -einrichtung, auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und notfalls instand zu setzen. Grundsätzlich sollten auch alle beschädigten Schlösser, Türen und Fenster unverzüglich repariert werden. Um mögliche Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und beseitigen zu können, ist es wichtig, stillgelegte Betriebsstätten dennoch regelmäßig zu begehen und zu bewachen.

Unternehmer können die Zeit des „Stillstandes“ auch für eine gründliche Wartung und Überprüfung der Maschinen und Anlagen nutzen. Dadurch sind zumindest einige Mitarbeiter vor Ort, was die genannten Risiken eines leerstehenden Betriebes mindert. Zudem erfolgt damit eine Optimierung der Anlagen, was sich später positiv auf den laufenden Betrieb auswirkt. Dies alles natürlich nur unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen, auch im Hinblick auf den Infektionsschutz, wie sie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt.

Versicherer unbedingt informieren

Prinzipiell ist es wichtig, dass alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für den Betrieb besteht, über eine Herabsetzung oder Aussetzung der betrieblichen Tätigkeiten wie zum Beispiel eine vorübergehende Stilllegung der Produktion rechtzeitig informiert werden.

In Kenntnis gesetzt werden sollten zum Beispiel Versicherer, bei denen eine Gebäudeversicherung für das Betriebsgebäude, eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung, eine Elektronik- und/oder Maschinenversicherung oder auch eine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Police besteht. Auch die Versicherer der bestehenden Betriebs- und/oder Gebäudehaftpflicht-Versicherung sollten über den geänderten Umfang der Betriebstätigkeit informiert werden.

Nur dann können die Versicherer die bestehende Gefährdungseinschätzung überprüfen und gegebenenfalls modifizieren sowie den Versicherungsschutz an die geänderten Risiken anpassen, damit im Schadenfall die Absicherung passt. So lässt sich gewährleisten, dass die Firma auch während der Zeit des Stillstandes ausreichend abgesichert bleibt, um im Schadenfall nicht auch noch zusätzliche finanzielle Probleme zu bekommen.

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