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Erwerbsminderungsrente: Im Schnitt unter 800 Euro

17.07.2019   Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung verdeutlicht, wie niedrig im Durchschnitt die gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente je Betroffenen war, der letztes Jahr eine solche Rente erhalten hat. Sie zeigt auch, wie jung die Personen waren, die 2018 erstmalig eine solche Rente bekamen.

Laut einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung haben letztes Jahr über 1,82 Millionen Bürger eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund eines dauerhaften Leidens erhalten. Die durchschnittliche Rentenhöhe von allen Beziehern einer Erwerbsminderungsrente lag bei unter 800 Euro. Diejenigen, die erstmals in 2018 eine solche Rente ausbezahlt bekamen, hatten sogar eine noch deutlich niedrigere Rentenhöhe. Im Schnitt waren diejenigen, denen letztes Jahr eine solche Rente neu zugesprochen wurde, 52 Jahre alt.

Wer aufgrund eines psychischen oder physischen Leidens auf Dauer nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, hat, sofern er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Insgesamt haben nach Angaben von Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) letztes Jahr mehr als 1,82 Millionen Bürger eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe je Rentenbezieher betrug in 2018 rund 795 Euro.

Verschiedene Arten der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Es gibt folgende drei verschiedene gesetzliche Erwerbsminderungsrenten-Arten: Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden, und eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Außerdem gibt es noch eine spezielle Erwerbsminderungsrente für Bergleute.

Um grundsätzlich die versicherungs-rechtlichen Anforderungen für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen, muss ein Betroffener vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Außerdem muss er, bis auf wenige Ausnahmen, in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge für eine im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet haben.

1,82 Millionen Erwerbsminderungsrenten-Bezieher

Von den 1,82 Millionen Erwerbsminderungsrenten-Beziehern erhielten 2018 fast 1,72 Millionen Personen eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Rentenhöhe pro Rentenbezieher betrug im Schnitt knapp 812 Euro.

Fast 97.100 Personen wurde letztes Jahr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ausbezahlt. Deren durchschnittliche Rentenhöhe lag bei 528 Euro. Insgesamt bekamen zudem etwas mehr als 9.900 Personen eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 533 Euro.

Der Unterschied der Rentenhöhe zwischen den männlichen und weiblichen Beziehern einer vollen Erwerbsminderungsrente war nur geringfügig – Männer erhielten im Schnitt 811 Euro und Frauen knapp 813 Euro. Anders dagegen bei den Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – hier erhielten die männlichen Rentenbezieher im Schnitt fast 570 Euro und die weiblichen Rentenbezieher nur 485 Euro.

Fast 168.000 neue Erwerbsminderungs-Rentner in 2018

Seit dem Jahr 2010 gab es jährlich etwa zwischen 166.000 und 183.000 Personen, die eine Erwerbsminderungsrente neu zugesprochen bekommen haben. In 2018 erhielten knapp 168.000 Personen zum ersten Mal eine entsprechende Rente. Das Renteneintrittsalter bei der Erwerbsminderungsrente lag letztes Jahr bei den Neurentnern im Schnitt bei 52 Jahren. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente bei den Neurentnern betrug durchschnittlich weniger als 735 Euro im Monat und lag damit etwa 60 Euro unter der Höhe der Erwerbsminderungsrente insgesamt.

Im Detail bekamen fast 146.900 Personen letztes Jahr erstmalig eine volle Erwerbsminderungsrente und knapp 20.100 Personen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Und auch hier lag die durchschnittliche Rentenhöhe eines Neurentners deutlich unter der von allen Rentenbeziehern einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente. Bei den Neurentnern betrug die Rentenhöhe bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 776 Euro und die bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 439 Euro.

Bei den weiblichen Neurentnern lag die durchschnittliche Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente bei knapp 761 Euro und bei den männlichen Neurentnern bei 792 Euro. Bei den Neurentnern mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhielten die Frauen im Schnitt 414 Euro und die Männer fast 471 Euro.

Einkommenslücken trotz gesetzlicher Absicherung

Übrigens, das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines rentenversicherten Arbeitnehmers lag laut DRV letztes Jahr bei rund 3.156 Euro. Vergleicht man dazu die durchschnittlichen Rentenhöhen für eine volle oder teilweise Erwerbsminderung, zeigt sich, dass die Einkommenslücken erheblich sind.

Viele Personen wie Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Auch eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr. Allerdings lassen sich mit privaten Versicherungslösungen wie einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung die drohenden Einkommensausfälle aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsminderung absichern.

Detaillierte Informationen zum Anspruch und zur Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente enthält die vor Kurzem aktualisierte und kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.

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