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Finanzielle Probleme durch gesundheitliche Dauerleiden

11.07.2018   Zieht ein Unfall oder eine schwere Erkrankung bleibende physische oder psychische Leiden nach sich, können Betroffene oftmals nicht oder nur noch eingeschränkt ihren bisherigen Beruf ausüben, was ohne eine Absicherung zu drastischen Einkommenseinbußen führt.

Die Folge einer unfall- oder krankheitsbedingten Invalidität ist häufig eine Berufs- oder Erwerbsminderung, die zu finanziellen Einbußen oder kompletten Einkommensausfällen führt. Ein gesetzlicher Schutz vor solchen Einkommenseinbußen ist je nach Umstand nicht oder nur unzureichend gegeben. Individuell passende Absicherungslösungen gibt es jedoch von der privaten Versicherungswirtschaft.

Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit eine dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung erleidet, trägt ohne eine passende Absicherung auch ein hohes finanzielles Risiko. Denn abgesehen von den erforderlichen Behandlungs- und Pflegekosten kann es wegen der dauerhaften Invalidität zu einer Berufs- oder Erwerbsminderung und damit zu Einkommensverlusten kommen. Daneben kann es je nach gesundheitlicher Einschränkung notwendig sein, das eigene Zuhause behindertengerecht zu gestalten. Dafür sind hohe Umbaukosten möglich.

Die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung decken zwar bei bestimmten Personengruppen wie Arbeitnehmern einen Teil der Kosten ab, doch bei Weitem nicht alles, was bei den Betroffenen zu finanziellen Problemen führen kann. Die Einkommenseinbußen durch eine unfall- oder krankheitsbedingte Erwerbsminderung werden durch eine gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, wenn überhaupt ein Anspruch darauf besteht, nur teilweise abgedeckt.

Hohe Hürden für eine Erwerbsminderungsrente

So haben Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind – selbst wenn sie gesetzlich rentenversichert sind –, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Betroffene, die aufgrund eines gesundheitlichen Leidens dauerhaft nicht mehr ihren bisher erlernten oder ausgeübten Beruf, dafür aber irgendeiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen können, haben also keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Das gilt auch dann, wenn das Einkommen in der noch möglichen Erwerbstätigkeit weit unter dem bisherigen Verdienst liegt.

Doch auch die Voraussetzungen, um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind hoch. Anspruch darauf hat bis auf wenige Ausnahmen nur derjenige, der mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet hat. Nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Hausfrauen und -männer, aber auch Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen daher keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Zudem gilt, nur wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung auf Dauer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige, der wegen seines gesundheitlichen Leidens dauerhaft weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Unzureichender gesetzlicher Schutz

Die volle Erwerbsminderungsrente ist kleiner als die zu erwartende gesetzliche Altersrente, und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist sogar nur halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der gesetzlichen Altersrente ist in der Regel jedoch nicht einmal halb so hoch wie der bisherige Verdienst. Das heißt, die volle Erwerbsminderungsrente beträgt weniger als die Hälfte und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sogar weniger als ein Viertel des bisherigen Verdienstes.

Doch nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung bietet, wenn überhaupt ein Versicherungsschutz besteht, nur eine Teilabsicherung. Auch mit einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist man nur zum Teil abgesichert.

Inwieweit eine Lücke bei der Kosten- und Einkommensabsicherung infolge einer möglichen Berufs- oder Erwerbsminderung, einer Unfallinvalidität oder einer eventuell eintretenden Pflegebedürftigkeit besteht, lässt sich durch eine Beratung mit einem Versicherungsfachmann klären. Der Experte informiert auch darüber, mit welchen privaten Versicherungspolicen sich diese finanziellen Folgen individuell passend absichern lassen.

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