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Gebrauchtwagenkauf ohne Ärger

17.02.2016   Letztes Jahr haben rund 7,33 Millionen Pkws ihren Besitzer gewechselt. Das sind 3,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Doch nicht alle, die einen Wagen gebraucht gekauft haben, sind damit zufrieden. Wie man sich vor unliebsamen Überraschungen und Betrug beim Kauf schützen kann.

Leider erkennt man nicht jeden Mangel und jeden Schaden bei einem Auto auf den ersten Blick. Wer allerdings anhand einer Checkliste die wichtigsten Kriterien konsequent Schritt für Schritt überprüft, kann bereits im Vorfeld vieles ausschließen.

Sowohl neue als auch gebrauchte Autos stehen derzeit hoch im Kurs. So rechnet der Verband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) mit rund 3,2 Millionen Neuzulassungen und 7,3 bis 7,4 Millionen Umschreibungen, also Gebrauchtwagenkäufen, in diesem Jahr. Das ist in etwa das Vorjahresniveau. Laut Deutsche Automobil Treuhand (DAT) entspricht der Neuwagenpreis mittlerweile seit zwei Jahrzehnten stabil einem Anteil von rund 60 Prozent, der Gebrauchtwagenpreis von rund 30 Prozent des jährlich verfügbaren Haushalts-Nettoeinkommens der jeweiligen Käufergruppen.

Die Deutschen sind beim Autokauf recht entscheidungsfreudig: Von der ersten Informationssuche bis zum Kauf dauert es bei einem Gebrauchtwagenkäufer durchschnittlich „nur“ 33 Tage. Neuwagenkäufer benötigen hierfür im Schnitt 53 Tage, wie der DAT-Report zeigt. Hierfür wurden in der Summe knapp 4.000 Endverbraucher, darunter 1.400 Neuwagenkäufer, knapp 1.300 Gebrauchtwagenkäufer sowie circa 1.200 Pkw-Halter befragt.

Problemfall Tachomanipulation

Mit das größte Problem beim Kauf eines gebrauchten Autos sind Manipulationen am Tachostand. Die Polizei geht von einem jährlichen Betrugsschaden in Deutschland in einer Größenordnung von sechs Milliarden Euro aus. Doch es bleibt nicht beim finanziellen Schaden, sondern Tachomanipulationen wirken sich auch negativ auf die Sicherheit aus, da wichtige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Interessant könnten diesbezüglich bisherige Reparatur- oder Wartungsbelege sein oder zumindest die Auskunft, wo das Auto regelmäßig gewartet wurde.

Denn manche Kfz-Werkstätten, insbesondere Markenwerkstätten, tragen den jeweiligen Kilometerstand in eine Kundendatenbank ein und/oder schreiben diesen auch auf die Rechnung. Ist dies der Fall, ist es sinnvoll, die Fahrzeughistorie des Wunschautos vor dem Kauf bei der jeweiligen Markenwerkstatt abzufragen. Ansonsten bleibt dem Käufer nur eine gründliche Überprüfung aller Unterlagen. Liegen beispielsweise keine TÜV-Berichte oder Wartungsbelege der letzten Jahre vor, ist Vorsicht angesagt.

Oftmals hilft ein Schnelltest in Werkstätten oder bei anerkannten Prüfstellen weiter. Hier kontrollieren die Experten, ob die Laufleistung plausibel ist und man kann den Wagen auch komplett überprüfen lassen. Angeboten wird dies von freien Kfz-Werkstätten oder anderen Kfz-Spezialisten wie zum Beispiel der Dekra e.V., dem Technischen Überwachungsverein (TÜV), der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH oder von sonstigen Kfz-Sachverständigen.

Probefahrt ist immer notwendig

Wer einen Gebrauchtwagen selber ansehen möchte, sollte dies im besten Falle in Begleitung eines Kfz-Experten und nur am Tag sowie bei gutem Wetter machen. Nur dann lassen sich oftmals Lack- oder Unfallschäden erkennen. Beim Check empfiehlt es sich, schrittweise vorzugehen. Was dabei grundsätzlich alles anzuschauen und zu kontrollieren ist, hat beispielsweise der ADAC in einer mehrseitigen Checkliste, die kostenlos heruntergeladen werden kann, zusammengefasst. Ähnliche Listen haben unter anderem auch Gebrauchtwagenportale wie Autoscout24 oder mobile.de.

Auch wenn derartige Checklisten helfen, einen Wagen einzuschätzen, raten Experten bei einem Gebrauchtwagenkauf immer zu einer Probefahrt. Nur so lässt sich beispielsweise feststellen, ob die Gänge problemlos eingelegt werden können, die Kupplung und die Bremse ruckelfrei funktionieren und die Stoßdämpfer einigermaßen in Ordnung sind. Zudem lässt sich bei einer längeren Probefahrt zum Teil feststellen, ob eine Reifenunwucht vorhanden ist oder der Pkw beim Fahren oder Bremsen einseitig zieht.

Auch auffällige Geräusche, die durch einen Defekt am Motor, am Getriebe oder am Auspuff oder infolge beschädigter Tür- oder Fensterdichtungen entstehen können, stellt man meist erst beim Fahren fest.

Wenn es doch zum Streit kommt

Trotz aller Vorsicht kann es beim und nach dem Kauf zu Problemen mit dem Wagen kommen, sodass Streitigkeiten mit dem Verkäufer nicht auszuschließen sind.

In vielen Fällen muss dann ein Anwalt oder das Gericht eingeschaltet werden. Die Verkehrsrechtsschutz-Police bietet hier einen entsprechenden Kostenschutz.

Der Versicherer prüft im Streitfall, ob Erfolgsaussichten bestehen, und gibt dann, wenn dies positiv beschieden wird, eine Leistungszusage für die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und eventuell Sachverständigenkosten bei Vertragsproblemen rund um das Kfz.

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