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Gestiegene Altersgrenzen für eine gesetzliche Altersrente

07.01.2019   Zum Jahresanfang haben sich wieder die Altersgrenzen, ab wann ein gesetzlich Rentenversicherter frühestens eine gesetzliche Altersrente beanspruchen kann, erhöht.

Seit 2012 ändern sich jedes Jahr – so auch in 2019 – die Altersgrenzen, wann ein Renteneintritt im Rahmen einer gesetzlichen Altersrente möglich ist, schrittweise bis zum Jahr 2031. Wer ab 2031 in Rente gehen möchte, muss für eine normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, mindestens das 67. Lebensjahr erreicht haben. Doch auch bei allen anderen gesetzlichen Altersrenten gibt es Änderungen bezüglich der Altersgrenzen.

Wer dieses Jahr erstmalig eine gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen will, muss ein höheres Alter erreichen als Rentenbezieher, die in den Jahren davor erstmalig eine solche Rente in Anspruch genommen haben. Doch auch wer in 2019 erstmals eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen – diese ist mit 63 Jahren möglich – beziehen möchte, muss höhere Abschläge in Kauf nehmen als bisher. Grund dafür ist die seit einigen Jahren schrittweise Anhebung der Altersgrenzen, ab welchem Alter erstmalig Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente besteht.

Je nach Rentenart – es gibt die normale Altersrente, die Altersrente für Schwerbehinderte und die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch als Rente ab 63 bekannt – gibt es unterschiedliche Altersgrenzen. Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format.

Steigende Altersgrenzen für den Renteneintritt

Seit 2012 wird beispielsweise die Altersgrenze für die normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, für alle, die ab 1947 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Anspruch auf eine Regelaltersrente hat jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren, auch allgemeine Wartezeit genannt, erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht hat.

In 2018 musste ein 1953 Geborener 65 Jahre und sieben Monate alt sein, um eine Regelaltersrente zu bekommen. In 2019 gilt, wer 1954 geboren ist und eine solche Altersrente erhalten möchte, kann erst mit 65 Jahren und acht Monaten in Rente gehen. Wer nach 1954 geboren ist, wird noch älter sein müssen, um eine Regelaltersrente zu erhalten. Alle, die nach 1963 zur Welt kamen, können die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren in Anspruch nehmen.

Auch für alle, die eine Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen wollen – dies ist erst mit einer Wartezeit ab 35 Jahren möglich – wurde die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente seit 2014 vom 65. auf das 67. Lebensjahr für alle, die ab 1949 geboren sind, angehoben. Hier gilt mittlerweile die gleiche Altersgrenze wie für die Regelaltersrente (normale Altersrente).

Keine abschlagsfreie Rente mehr mit 63 Jahren

Zudem wird seit 2016 für alle ab 1953 Geborenen die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte – das sind Versicherte mit einer Wartezeit ab 45 Jahren –, die Rentenart ist auch bekannt als Rente ab 63, vom 63. auf das 65. Lebensjahr verlängert. Wer 1951 oder 1952 geboren wurde, konnte bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. In 2018 lag die Altersgrenze für die 1955 Geborenen dagegen schon bei 63 Jahren und sechs Monaten und in 2019 ist sie für alle 1956 Geborenen auf 63 Jahre und acht Monaten weiter angestiegen.

Welche Auswirkungen die Anhebung der Altersgrenze im Einzelnen haben kann, zeigt folgendes Beispiel: Wer am 31. Dezember 1955 geboren wurde, kann insgesamt zwei Monate früher, nämlich zum 1. Juli 2019 in Rente gehen, als jemand, der nur einen Tag später, also am 1. Januar 1956 zur Welt kam – für ihn ist das früheste Renteneintrittsalter für diese Rentenart der 1. September 2019. Alle, die ab 1964 geboren sind, können die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Lebensjahren in Anspruch nehmen.

Die Anhebung der Altersgrenzen für eine abschlagsfreie Rente für alle langjährig Versicherten, die ab 1949 geboren wurden, hat auch auf eine mögliche vorzeitige Altersrente mit Abschlägen Auswirkungen. Eine vorzeitige Rente mit Abschlägen ist zwar für alle langjährig Versicherten, also Versicherte mit einer 35-jährigen Wartezeit, unabhängig vom Geburtsjahr ab dem 63. Lebensjahr möglich. Allerdings ändert sich je nach Geburtsdatum die Höhe der Abschläge, wenn man die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt.

Höhere Rentenabschläge für Jüngere

Der Grund liegt in der Berechnung des Rentenabschlags: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte in Rente geht, nimmt man 0,3 Prozent Rentenabschlag in Kauf. Wer bis 1948 geboren wurde und mit 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen bezog, hatte eine Abschlagshöhe von 7,2 Prozent. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte lag für die 1945 bis 1948 Geborenen bei 65 Jahren. Beim Rentenbeginn mit 63 Jahren wurden 24 Abschlagsmonate zu je 0,3 Prozent berechnet.

In 2019 liegt die Altersgrenze für 1954 Geborene bei 65 Jahren und acht Monaten. Wer also 1954 zur Welt kam und mit 63 Jahren in Rente geht, hätte noch insgesamt 32 Monate bis zur abschlagsfreien Altersgrenze und muss demnach 32 mal 0,3 Prozent, also 9,6 Prozent Abschläge in Kauf nehmen. Für alle, die 1953 geboren sind, liegt die Altersgrenze dagegen bei 65 Jahren und sieben Monaten, sie haben daher einen Abschlagsmonat weniger, und damit eine Abschlagshöhe von 9,3 Prozent.

Die meisten Abschläge, sofern die vorzeitige Rente in Anspruch genommen wird, gibt es für alle ab 1964 Geborenen. Sie haben, wenn sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – also mit 63 Jahren – in Rente gehen, insgesamt 48 Abschlagsmonate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent). Die Altersgrenze für langjährig Versicherte für eine abschlagsfreie Rente, die nach 1963 auf die Welt kamen, ist nämlich das 67. Lebensjahr.

Informationen rund um das Thema Rente

Ausführliche Informationen zum Thema Altersrente bietet die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wer sehen möchte, in welchem Alter er welche Altersrente frühestens mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann – vorausgesetzt er hat die für die jeweilige Rentenart benötigte Wartezeit –, kann dies online mit wenigen Schritten im Rentenbeginn- und -höhenrechner des DRV ermitteln.

Doch egal ob mit oder ohne Abschläge, die Höhe der gesetzlichen Altersrente entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens. Wie hoch die voraussichtlichen Alterseinkünfte tatsächlich sein werden und welche Vorsorgelösungen für den individuellen Bedarf sinnvoll sind, um auch im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.

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