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Günstig versichert in die Motorradsaison

21.02.2019   Als Kraftradfahrer hat man bei der Kfz-Versicherung für sein Motorrad oft mehrere Möglichkeiten, um Geld zu sparen.

Wer sich den Spaß am Motorradfahren nicht durch eine hohe Kfz-Prämie nehmen lassen will, sollte auf ein paar Kriterien achten. Denn sowohl für Fahranfänger wie auch für langjährige Biker gibt es diverse Einsparmöglichkeiten, ohne auf einen umfassenden Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Motorradneulinge, die gerade erst ihren Führerschein erhalten und bisher weder ein Auto noch ein Kraftrad auf sich versichert haben, können üblicherweise im Rahmen einer Zweitwagenregelung ihr Bike zusätzlich zu einer bereits bestehenden Kfz-Versicherung der Eltern versichern. Sie sparen sich dadurch einiges an Versicherungsprämie, denn die Schadenfreiheitsrabatt(SFR)-Einstufung ist in diesem Fall deutlich günstiger, als wenn ein Fahranfänger sofort als Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) sein Fahrzeug eigenständig versichert.

Das Bike kann auch bei der Zweitwagenregelung auf den eigentlichen Fahrer zugelassen werden. Im Fahrzeugbrief und -schein ist dann der Führerscheinneuling als Halter des Fahrzeuges von der Zulassungsstelle eingetragen. In der Kfz-Police wird dann zwar der Führerscheinneuling als Kfz-Halter vermerkt, Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) ist jedoch der Elternteil, der schon eine bestehende Kfz-Versicherung hat.

Besserer Schadenfreiheitsrabatt für alte Hasen

Einige Kfz-Versicherer gewähren aber auch Motorradfahrern, die schon seit mehreren Jahren einen Auto- und/oder Motorrad-Führerschein besitzen, aber noch kein Fahrzeug als Versicherungsnehmer versichert haben, eine günstigere SFR-Einstufung als sie ein Führerscheinneuling bekommen würde.

Hat ein Motorradfahrer oder auch sein Ehepartner bisher nur ein Auto versichert hat, kann der Biker ebenfalls die genannte Zweitwagenregelung nutzen und profitiert von einer besseren SFR-Einstufung als ohne diese Regelung.

Möchte man jedoch das bisher versicherte Auto oder auch das bisher gefahrene Leichtkraftrad durch ein Motorrad ersetzen, kann man in der Regel die schadenfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse) von der Kfz-Versicherung des bisherigen Fahrzeugs auf die Kfz-Versicherung des Bikes übernehmen.

Generelle Sparmöglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit, Kfz-Beiträge einzusparen, bietet das Saisonkennzeichen. Wer mit seinem Motorrad nur in der warmen Jahreszeit fahren möchte, kann sein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen, das in der gewünschten Nutzungszeitraum im Kalenderjahr gilt, zulassen. Zur Anmeldung benötigt der Kfz-Halter eine elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB) seines Kfz-Versicherers, die die gewünschte Saisondauer – möglich sind hier zwischen zwei und elf Monaten pro Kalenderjahr – enthält.

Wer beispielsweise sein Krad ab März bis Oktober nutzen will, erhält ein Saisonkennzeichen, das am rechten Rand den Nutzungszeitraum durch übereinanderstehende Zahlen – im genannten Fall 03 und 10 – , die durch einen waagrechten Strich getrennt sind, ausweist.

Achtung: Viele Versicherer stufen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) im jeweils kommenden Jahr nur besser ein – und dadurch reduziert sich auch die Kfz-Prämie entsprechend –, wenn das Kraftrad für wenigstens sechs Monate im Kalenderjahr angemeldet ist.

Kostenloser Ruheschutz außerhalb der Saison

Außerhalb des Nutzungszeitraums besteht für das Krad im öffentlichen Bereich kein Versicherungsschutz – es darf in dieser Zeit weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch auf der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. Bei vielen Kfz-Policen besteht im Rahmen eines versicherten Motorrads mit Saisonkennzeichen jedoch außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraumes eine sogenannte Ruheversicherung in der Haftpflicht-, und wenn vereinbart auch in der Voll- oder Teilkaskoversicherung kostenfrei weiter.

Die Ruheversicherung gilt außerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Saison jedoch nur, während das Bike auf einem umfriedeten Bereich wie einem umzäunten Privatparkplatz oder in einer Privatgarage geparkt ist.

Es gibt häufig noch weitere Sparmöglichkeiten, von der Wahl der Zahlweise bis hin zu Sonderrabatten der Kfz-Versicherer wie zum Beispiel dem Verzicht auf eine freie Werkstattwahl bei einem Kaskoschaden, über die im individuellen Fall ein Versicherungsfachmann auf Wunsch informiert.

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