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Gut abgesichert beim Sport

15.05.2018   Wie fast bei allen körperlichen Tätigkeiten besteht auch beim Sport eine Verletzungsgefahr. Was der Einzelne tun kann, um im Ernstfall zumindest finanziell abgesichert zu sein.

Unfälle beim Fußball, Tennis, Joggen, Radfahren oder auch bei anderen Sportarten kommen immer wieder vor. Doch je nach Schwere der Unfallverletzung kann dies auch zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder sogar zu einer dauerhaften Invalidität führen. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz lassen sich zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Sportunfalles absichern.

Egal ob beim Joggen, Radfahren, Reiten, Schwimmen, Surfen oder Wandern – es kann in fast jeder Sportart zu Unfällen kommen. Zu den häufigen Sportverletzungen zählen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beispielsweise Bänder- und Muskelrisse, Gelenksverletzungen, Zerrungen, Verstauchungen, Knochenbrüche, Quetschungen und Prellungen.

Und jede Unfallverletzung kann auch finanziellen Folgen haben. Neben den Arzt- und/oder Krankenhauskosten sind beispielsweise kurz- oder langfristige Einkommenseinbußen möglich, wenn die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Bei bleibenden Gesundheitsschäden können neben dauerhaften Einkommenseinbußen zudem Umbaumaßnahmen an der eigenen Wohnung und spezielle Hilfsmittel notwendig werden, um trotz einer eventuell unfallbedingten Invalidität in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Einkommenseinbußen durch eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit

Für die Arzt-, Behandlungs-, Rettungs- und Krankenhauskosten, die aufgrund eines Sportunfalles in der Freizeit anfallen, kommt zu einem Großteil die gesetzliche oder private Krankenversicherung auf. Allerdings übernehmen die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung bei Weitem nicht alles. Bei einem Arbeitnehmer zahlt zwar der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den Verdienst bei einer Arbeitsunfähigkeit weiter.

Ist der Arbeitnehmer aber länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, erhält er von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beispielsweise für maximal 78 Wochen nur 70 Prozent des Brutto- und höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld. Arbeitnehmer mit einem Gehalt, das über der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – diese beträgt für 2018 4.425 Euro pro Monat –, haben sogar noch höhere Verdiensteinbußen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

Denn das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht bei der Berechnung des Krankengeldes der GKV miteinbezogen. Vor solchen Einkommenseinbußen kann man sich jedoch mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern. Für Selbstständige, die keinen Krankengeldschutz durch die GKV haben, ist so eine Versicherungspolice oft sogar existenziell, da sie ohne einen solchen Versicherungsschutz bei einer Arbeitsunfähigkeit häufig gar kein Einkommen mehr haben.

Wenn der Sportunfall zu einer Erwerbsminderung führt

Bei besonders schweren Unfallverletzungen, die in der Folge eine Invalidität und eine bleibende Erwerbsminderung verursachen, sind die Einkommenseinbußen nicht nur dauerhaft, sondern auch noch höher. Denn selbst wenn man gesetzlich rentenversichert ist und alle versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deutlich niedriger als das Krankengeld. Viele können damit nicht einmal mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung ist mehr als jeder siebte Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf eine Grundsicherung, also eine Sozialhilfe für Erwerbsgeminderte angewiesen, damit wenigstens der Lebensunterhalt des Betroffenen gesichert ist.

Kinder, Hausmänner oder -frauen sowie zahlreiche Selbstständige sind nicht gesetzlich rentenversichert und haben damit auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Mit einer Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung kann man sich vor solchen unfall-, aber auch krankheitsbedingten Einkommenseinbußen absichern.

Der Unfallschutz über einen Sportverein reicht nicht

Wer Mitglied in einem Sportverein ist, ist in der Regel nur bei der unmittelbaren Betätigung, die im direkten Zusammenhang mit dem Vereinssport steht, über den jeweiligen Landessportbund oder -verband und/oder über eine eventuell bestehende Unfallpolice des Vereins abgesichert. Allerdings treten diese Policen oft nur für besonders schwere Fälle wie Invalidität und Tod ein und die Versicherungssummen sind häufig gering. Zudem sind Unfälle außerhalb des Vereins nicht versichert. Der Versicherungsschutz durch den Verein ersetzt somit nicht die private Vorsorge.

In einer privaten Unfallversicherung, die im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr und damit auch bei Freizeitunfällen gilt, kann unter anderem eine Kapital- und/oder Rentenzahlung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden. Mit einer solchen Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise Umbaukosten, um die bisherige Wohnung behindertengerecht umzugestalten, auffangen.

Zudem können in einer Unfallpolice oft auch weitere Leistungen wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden. Mehr Informationen für eine individuell passende Unfallabsicherung gibt es beim Versicherungsfachmann.

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