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Gut geschützt im Ausland arbeiten

07.12.2018   Wer für seinen Arbeitgeber im Ausland beruflich tätig ist, sollte prüfen, inwieweit dort der Schutz durch die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, aber auch hinsichtlich seiner bestehenden privaten Versicherungspolicen weiterbesteht.

Arbeitnehmer, die berufsbedingt im Ausland eingesetzt werden, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzlichen Sozialversicherungen weiterhin versichert. Ob der Versicherungsschutz im Rahmen privater Versicherungsverträge auch im Ausland gilt, hängt in erster Linie vom vereinbarten Geltungsbereich ab.

Wird man von seinem Arbeitgeber aus beruflichen Gründen ins Ausland geschickt, sollte man sich bereits einige Wochen vor dem Arbeitsbeginn dort erkundigen, inwieweit auch dort eine Absicherung durch die deutschen Sozialversicherungen besteht. Konkrete Fragen zur Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung können mit dem jeweiligen Sozialversicherungs-Träger geklärt werden.

Prinzipiell hängt es von unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise der Länge der beruflichen Tätigkeit im Ausland und ob mit dem betreffenden Land ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland besteht, inwieweit ein Schutz durch die jeweilige Sozialversicherung (weiter) gegeben ist.

Informationen von offiziellen Stellen

Nähere Details dazu findet man im Webauftritt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei der DVKA gibt es einen kostenfrei downloadbaren Leitfaden der Europäischen Kommission, der die rechtliche Situation für Arbeitnehmer, die ins Ausland versandt werden, aber auch für Selbstständige die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union beruflich tätig sind, erläutert. Zudem können bei der DVKA zu zahlreichen Ländern Merkblätter mit Hintergrundwissen zu sozialversicherungs-rechtlichen Themen kostenlos heruntergeladen werden.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten häufig ebenfalls ausführliche Informationen zum Thema Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind.

Damit auch im Ausland die privaten Versicherungspolicen gelten

Doch nicht nur der gesetzliche Versicherungsschutz sollte einige Zeit vor der Abreise geklärt werden, sondern auch inwieweit im Rahmen vorhandener privater Versicherungspolicen eine Absicherung in dem Land, in welchem man beruflich tätig sein wird, weiterbesteht. Manche Versicherungspolicen wie die private Unfall- oder Lebensversicherung gelten beispielsweise weltweit. Andere wiederum können auf Deutschland oder Europa begrenzt sein oder weltweit gelten.

Der Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflicht-Police kann je nach Vereinbarung zum Beispiel nur in Europa und in bestimmten Anrainerstaaten Europas oder auch weltweit gelten. Bei einigen Privathaftpflicht-Policen beschränkt sich der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland auf eine maximale Aufenthaltsdauer von beispielsweise ein oder zwei Jahren.

Des Weiteren gibt es Versicherungsverträge, die nur für einen bestimmten Zeitraum Versicherungsschutz im Ausland gewähren und/oder nur, wenn der Aufenthalt nicht beruflich bedingt ist. So sind in manchen Privat-Rechtsschutzpolicen nur Reisen, die nicht beruflich bedingt sind und maximal sechs Wochen dauern, weltweit bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag versichert. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei einigen Auslandsreise-Krankenversicherungs-Policen.

Der Versicherungsumfang ist entscheidend

Bei manchen Versicherungsverträgen ist es hinsichtlich des Versicherungsschutzes ausschlaggebend, ob der Lebensmittelpunkt weiter in Deutschland liegt oder nicht. In einigen Auslandsreise-Krankenversicherungen sind oft nur Personen versicherbar, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, also ihren ständigen Wohnsitz, in Deutschland haben und sich nur vorübergehend im Ausland befinden.

Für eine optimale Absicherung im Ausland ist auch der Versicherungsumfang einer Police, also die Höhe der vereinbarten Versicherungs- oder Deckungssumme und die versicherten Risiken, wichtig. In den angloamerikanischen Staaten ist beispielsweise der Schadenersatzanspruch, den ein Geschädigter an den Schädiger stellen kann, oft deutlich höher als in Deutschland. Eine Privathaftpflicht-Police, die weltweit gilt, übernimmt zwar Schäden, die der Versicherte beispielsweise als Fußgänger in den USA versehentlich verursacht hat.

Reicht die vereinbarte Versicherungssumme in der Police jedoch nicht aus, um den Schaden zu begleichen, müsste der Versicherte die Differenz selbst zahlen. Bei einer Privathaftpflicht-Versicherung gilt daher; je höher die vereinbarte Versicherungssumme, desto besser. Prinzipiell sollte man darauf achten, dass die Prämien für bestehende Policen auch während eines Auslandsaufenthaltes pünktlich beim Versicherer eingehen, anderenfalls kann dies den Versicherungsschutz kosten.

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