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Hohe Zufriedenheit bei den Versicherungskunden

10.02.2020   Die Anzahl der Beschwerden, die Versicherungskunden beim Versicherungs-Ombudsmann über Versicherer eingereicht haben, blieb auch letztes Jahr auf sehr niedrigem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr waren es sogar deutlich weniger.

Wie zufrieden die Versicherungskunden mit ihren Versicherern sind, lässt sich am Beschwerdeaufkommen beim Versicherungs-Ombudsmann, der neutralen Streitschlichterstelle für Versicherungs-Angelegenheiten, erkennen. Ersten Angaben des Streitschlichters zufolge ist die Anzahl der Versicherungskunden-Beschwerden im Vergleich zum millionenfachen Versicherungsbestand marginal. Im vergangenen Jahr war sie zudem um über vier Prozent niedriger als im Vorjahr.

Wer als privater Versicherungskunde mit der Schadenregulierung oder Vertragsbearbeitung seines Versicherers oder mit der Beratung des Versicherungs-Vermittlers nicht zufrieden ist, kann sich kostenlos an den Versicherungs-Ombudsmann. e.V. wenden. Diese neutrale Schlichtungsstelle nimmt Kundenbeschwerden bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro in den Bereichen Lebens-, Unfall- und Schadenversicherungen wie Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Berufsunfähigkeits-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherung entgegen.

Nahezu alle Versicherer in Deutschland erkennen diese Schlichtungsstelle an und setzen deren Schiedsspruch um. Das Webportal des Versicherungs-Ombudsmanns e.V enthält detaillierte Informationen, in welchem Bereich und für welche Beschwerden ein Schlichtungsverfahren möglich ist und was Verbraucher diesbezüglich beachten sollten, wenn sie ein solches Verfahren wünschen.

Extrem niedrige Beschwerdequote

Beim Versicherungs-Ombudsmann gingen laut einer aktuellen Statistik letztes Jahr weniger als 19.000 Beschwerden ein. Vergleicht man dies mit den über 400 Millionen bestehenden Verträgen, die in den Bereich des Versicherungs-Ombudsmanns fallen, ist die Beschwerdequote außerordentlich niedrig. In Relation gab es pro 21.000 Verträge eine Beschwerde; das ist eine Beschwerdequote von unter 0,005 Prozent je Vertrag.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Beschwerden in 2018 um über vier Prozent zurückgegangen und erreichte den niedrigsten Wert seit 2013. Doch auch im Jahr mit dem höchsten Beschwerdeaufkommen, das war 2015 mit knapp 21.000 Beschwerden, war die Beschwerdequote marginal. Der abschließende Bericht zum Beschwerdeaufkommen, der Mitte 2019 erwartet wird, wird zeigen, wie viele der in 2018 eingegangenen Beschwerden tatsächlich in den Bereich des Versicherungs-Ombudsmanns gefallen sind.

In der Vergangenheit fielen nämlich ein Viertel bis ein Drittel aller Beschwerden nicht in seinen Bereich, zum Beispiel, weil die Beschwerden sich gegen eine Bank oder einen gesetzlichen Sozialversicherungs-Träger wendeten, und der Ombudsmann dafür nicht zuständig ist. Die Anzahl der berechtigten Beschwerden und damit die Beschwerdequote waren in 2018 damit wahrscheinlich noch deutlich niedriger.

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