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Jahreskontrolle beim Zahnarzt nicht vergessen

04.12.2020   Auch wenn der Gang zum Zahnarzt schwerfällt, sollte man mindestens einmal im Jahr diesen Weg auf sich nehmen, denn so kann man bares Geld sparen.

Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch ist aus zwei Gründen sinnvoll: Erstens, hilft eine wiederkehrende Kontrolle durch den Zahnarzt, Zahn- und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen. Und zweitens, kann ein jährlicher Zahnarztbesuch die selbst zu tragenden Kosten im Falle eines notwendigen Zahnersatzes senken.

Wer in 2019 noch nicht beim Zahnarzt war, sollte dies noch in diesem Jahr nachholen. Denn nur wer mindestens fünf Jahren lang jährlich zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war und sich dies im sogenannten Bonusheft hat bestätigen lassen, kann sich für den Fall eines notwendigen Zahnersatzes Geld sparen. Normalerweise übernimmt die Krankenkasse als Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einem notwendigen Zahnersatz nur einen gesetzlich festgelegten Fest(kosten)zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung.

Als Regelversorgung beim Zahnersatz bezeichnet man einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz wie eine notwendige Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung. Kann man jedoch mittels des Bonusheftes nachweisen, dass man wenigstens in den letzten fünf Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt zur Kontrolle war, zahlt die Krankenkasse für einen notwendigen Zahnersatz mehr als die genannten 50 Prozent der Regelversorgungkosten.

Wann man einen Bonus bekommt

Konkret erhält man für den Nachweis einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung in den letzten fünf Jahren einen Bonus von zusätzlichen 20 Prozent des bisherigen Festkostenzuschusses, der 50 Prozent der Regelversorgungskosten beträgt. Das heißt, die Krankenkasse zahlt somit nicht 50, sondern 60 Prozent der Regelversorgungskosten.

Weist das Bonusheft aus, dass man in den letzten zehn Jahren jedes Jahr bei der Zahnarztkontrolle war, beträgt der Bonus 30 Prozent des Festkostenzuschusses. Die Krankenkasse übernimmt dann nicht 50 Prozent, sondern 65 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Achtung: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren müssen für einen Bonus nicht nur ein-, sondern zweimal im Jahr, konkret einmal pro Halbjahr zur zahnärztlichen Kontrolle gehen.

Wichtig dabei: Das Jahr, in dem ein Zahnersatz notwendig wird, zählt nicht zum Erreichen der notwendigen fünf oder zehn Jahre. Wer also in 2020 einen Zahnersatz benötigt und vom 20-prozentigen Bonus profitieren möchten, muss von 2015 bis einschließlich 2019 jedes Jahr mindestens einen Zahnarztbesuch mit Kontrolluntersuchung in seinem Bonusheft nachweisen. Bei der Inanspruchnahme eines 30-prozentigen Bonus muss der Nachweis von 2000 bis einschließlich 2019 vorliegen.

Beispielrechnung zum Bonus

Ein Beispiel verdeutlicht die Einsparmöglichkeiten durch den Bonus: Ein Erwachsener muss sich einen vorderen Backenzahn ersetzen lassen. Die Kosten für die Regelversorgung durch eine Zahnbrücke betragen dafür rund 1.000 Euro. Ohne einen Bonus würde die Krankenkasse den Festkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgungskosten und damit etwa 500 Euro übernehmen, die anderen 500 Euro müsste der Patient selbst tragen.

Kann der Patient jedoch mittels des Bonusheftes nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren vor dem Jahr der Behandlung regelmäßig bei der zahnärztlichen Kontrolle war, zahlt die Krankenkasse zusätzliche 20 Prozent des Festkostenzuschusses und damit 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Das wären im genannten Beispiel 600 Euro. Sein Eigenanteil liegt dann noch bei 400 Euro.

Bei einem Bonusheft, das die Zahnarztkontrollen für die letzten zehn Jahre lückenlos bestätigt, zahlt die Krankenkasse zusätzliche 30 Prozent des Festkostenzuschusses und damit 65 Prozent der Regelversorgungskosten. Das wären bei dem Beispiel 650 Euro. Der Eigenanteil des Patienten wäre dann noch 350 Euro. Trotz eines 20- oder 30-prozentigen Bonus muss der Patient also immer noch 40 oder 35 Prozent der Regelversorgungskosten selbst übernehmen.

Kostenschutz für hochwertigen Zahnersatz

Grundsätzlich gilt, dass zwei Patienten mit dem gleichen Befund aufgrund der Regelversorgung den gleichen Zuschuss – eventuell mit Bonus – zum Zahnersatz bekommen, egal ob sich der eine für eine einfache Brücke und der andere für ein Implantat entscheidet. Möchte ein Patient jedoch einen höherwertigen Zahnersatz als in der Regelversorgung vorgesehen, wie beispielsweise ein Implantat, kostet dies um einiges mehr als eine einfache Brücke.

In diesem Fall muss der Patient nicht nur die 50, 40 oder 35 Prozent Eigenanteil der Regelversorgungskosten übernehmen, sondern auch die Kosten, die die Regelversorgungskosten übersteigen. Ein Implantat kann beispielsweise einige Tausend Euro und damit ein Mehrfaches einer im Rahmen der Regelversorgung bezahlten Brücke oder herausnehmbaren Prothese kosten. Wer als gesetzlich Krankenversicherter nicht aus Kostengründen auf einen hochwertigen Zahnersatz verzichten möchte, kann sich jedoch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern.

Eine derartige Police übernimmt entsprechend der individuellen Vertragsvereinbarung einen Großteil der Mehrkosten, die der Patient sonst selbst zu zahlen hätte. Übrigens sollte man laut Gesundheitsexperten nicht nur wegen der finanziellen Vorteile regelmäßig zum Zahnarzt gehen, sondern auch aus Gesundheitsaspekten. Denn mittels einer regelmäßigen Kontrolle werden Zahn- und Zahnfleischprobleme bereits im Ansatz erkannt, und können so schnellst möglich behandelt sowie Folgeschäden und -erkrankungen vermieden werden.

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