Krebsfrüherkennung: Aufschieben kann das Leben kosten
08.06.2021
Die Kosten für viele Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Viele lassen aufgrund der Corona-Pandemie diese Vorsorge nun nicht durchführen. Experten befürchten, dass so mancher Krebs deshalb (zu) spät entdeckt wird.
Hierzulande gibt es Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen, an denen jeder ab einem bestimmten Alter freiwillig teilnehmen kann und die in der Regel für privat und gesetzlich Krankenversicherte kostenlos sind. Die Früherkennungs-Maßnahmen gibt es für Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs. Experten warnen davor, die Früherkennungs-Untersuchungen aufgrund der Corona-Krise aufzuschieben, denn die Folgen könnten dramatisch sein.
Eine Krebsfrüherkennung, oftmals auch als „Screening“ bezeichnet, soll Krankheiten und Vorstufen einer Erkrankung erkennen, bevor diese Beschwerden auslösen. Wird nämlich eine Krebserkrankung bereits in einem frühen Stadium erkannt, sind die Chancen für eine erfolgreiche Behandlung deutlich höher. Allerdings fanden vor Kurzem aufgrund der Corona-Pandemie viele Abklärungs- und Früherkennungs-Untersuchungen nicht wie gewohnt statt. Zudem lassen sich immer noch viele aus Angst vor einer Corona-Ansteckung beim Arzt gar nicht untersuchen.
„Krebs nimmt keine Rücksicht auf die Corona-Krise. Patienten sollten daher keinesfalls zögern, verdächtige Symptome abklären zu lassen“, mahnt Professor Dr. Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender des
Deutschen Krebsforschungszentrums. „Das Überleben hängt vielfach vom Zeitpunkt der Entdeckung einer Krebserkrankung ab. Je früher Krebs erkannt und die oder der Betroffene einer qualifizierten Behandlung zugeführt wird, desto größer ist die Aussicht auf einen Heilerfolg“, wie im Webportal des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu lesen ist.
Diese Krebsfrüherkennungen gibt es für alle
Es gibt zahlreiche Krebsvorsorge-Untersuchungen, die für gesetzlich und privat Krankenversicherte kostenlos sind. Zu diesen Krebsfrüherkennungen, die von Männern und Frauen gleichermaßen genutzt werden können, gehört beispielsweise ein
Hautkrebs-Screening im Zwei-Jahres-Rhythmus für alle ab 35 Jahre.
Dadurch sollen sowohl der
schwarze Hauptkrebs (Malignes Melanom) als auch die beiden Formen des
weißen Hauptkrebses (Basalzellkarzinom und des spinozelluläres Karzinoms) frühzeitig erkannt werden. Details zu dieser Untersuchung, zur Prävention und zu einer eventuellen Behandlung liefert die Internetseite
www.hautkrebs-screening.de der
Deutschen Krebshilfen und der
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V. Männer und Frauen haben außerdem Anspruch auf die
Darmkrebsfrüherkennung, wobei es hier zwischen den Geschlechtern Detailunterschiede gibt.
Seit April 2019 können Männer ab 50 Jahren zwischen einem jährlichem
Stuhlbluttest und insgesamt zweimaliger
Früherkennungs-Darmspiegelung im Abstand von mindestens zehn Jahren wählen. Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben wie bisher einen jährlichen Anspruch auf den Stuhlbluttest. Ab 55-jährige Frauen können zweimalig eine
Früherkennungs-Darmspiegelung durchführen lassen – und zwar ebenfalls im Mindestabstand von zehn Jahren. Alle können ab 55 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhlbluttest durchführen lassen, sofern noch keine Darmspiegelung durchgeführt wurde.
Krebsfrüherkennungen für Frauen
Jede Frau im Alter von 20 bis 34 Jahren kann einmal jährlich eine Frauenarzt-Untersuchung mittels des sogenannten
Pap-Tests wahrnehmen. Hierbei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen hin untersucht. Seit Anfang 2020 hat sich das Screening auf
Gebärmutterhalskrebs für Frauen ab 35 Jahren geändert: „Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird … statt des jährlichen Pap-Abstrichs alle drei Jahre eine Kombinations-Untersuchung bestehend aus einem
HPV-Test (Test auf
humane Papillomaviren) und einem Pap-Abstrich, angeboten“, so das BMG.
Die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ist der
Brustkrebs. Fast 70.000 Frauen erkranken nach Aussagen des
Robert-Koch-Instituts jedes Jahr daran. Deshalb gibt es auch hier entsprechende Früherkennungs-Maßnahmen, die von den Krankenversicherungen und Krankenkassen übernommen werden. So haben Frauen ab 30 Jahren die Möglichkeit, sich einmal im Jahr beim Frauenarzt durch Abtasten der Brust und der Lymphknoten im umliegenden Bereich auf Veränderungen hin untersuchen zu lassen.
Ergänzend hierzu erhalten Frauen von 50. bis 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Einladung zur
Mammographie in einer entsprechend zertifizierten Untersuchungs-Einrichtung. Hierbei handelt es sich um eine
spezielle Röntgenuntersuchung der Brust.
Krebsfrüherkennungen für Männer
Bei Männern ist in Deutschland die häufigste Krebsart der
Prostatakrebs. Etwa 60.000 Männer bekommen jedes Jahr hierzulande laut RKI eine solche Diagnose. Deshalb haben Männer ab 45 Jahren Anspruch auf eine jährliche Genitaluntersuchung mittels einer Tastuntersuchung der Prostata.
Ergänzend kann ein sogenannter
PSA-Test durchgeführt werden, der jedoch
nicht unumstritten ist. Hierbei wird der Wert des
Prostata-spezifischen Antigens (PSA) im Blut gemessen. Allerdings gehört dieser Test nicht zum Umfang der gesetzlichen Früherkennung und muss als
individuelle Gesundheitsleistung (kurz
IGeL-Leistung) zumeist von gesetzlich Krankenversicherten selbst bezahlt werden. Nur wenn ein konkreter Verdacht auf ein Prostatakarzinom vorliegt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten.
Die Details, welche Krebsvorsorge-Untersuchungen übernommen werden, hat das
Bundesministerium für Gesundheit in einem
Online-Ratgeber zusammengestellt. Auch das
Deutsche Krebsforschungszentrum bietet in seinem Webauftritt entsprechende Informationen zur Früherkennung. Hier stehen zudem verschiedene online abrufbare
Broschüren zu den unterschiedlichen Krebsarten und den jeweiligen Früherkennungs-Maßnahmen zur Verfügung.
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