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Mehr als jeder Sechste ist von Ausgrenzung und Armut bedroht

04.06.2021   Eine europaweite Umfrage ergab, dass alleine in Deutschland über 14,2 Millionen Einwohner aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren.

Immer noch leben nach einer aktuellen amtlichen Umfrage 14,2 Millionen Einwohner, das sind 17,4 Prozent der Bevölkerung, an der Armutsschwelle oder leiden aufgrund ihrer finanziellen Situation unter erheblichen Entbehrungen. Bestimmten Armutsrisiken kann jeder Einzelne jedoch mit passenden Versicherungspolicen vorbeugen.

Vor Kurzem hat das Statistische Bundesamt (Destatis) seine neuesten Ergebnisse einer regelmäßigen Erhebung bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bürger in der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Diese EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen, kurz EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions), basiert auf einer jährlichen Umfrage. Für die aktuelle EU-SILC wurden 2019 allein in Deutschland knapp 21.000 Einwohner ab 16 Jahren befragt.

Ein Ergebnis der Befragung war, dass im Berichtsjahr 17,4 Prozent der Gesamtbevölkerung hierzulande von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren. Das ist gegenüber den letzten zehn Jahren der bisher niedrigste Wert, dennoch betraf es 2019 immerhin 14,2 Millionen Einwohner. Eine Person gilt dann von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn ihr Einkommen unter der Armutsgefährdungs-Schwelle liegt, sie wegen finanzieller Gründe erhebliche materielle Entbehrung hinnehmen muss oder es eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung im Haushalt, in dem sie lebt, gibt.

Die Einkommensarmut

Die Armutsgefährdungs-Schwelle unterschreitet, wer in seinem Haushalt mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens beziehungsweise des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (Median) der Bevölkerung auskommen muss.

2019 lag dieser Schwellenwert (Armutsgefährdungsgrenze) für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.176 Euro und für ein Ehepaar mit zwei unter 14-jährigen Kindern bei 2.469 Euro im Monat. 14,8 Prozent beziehungsweise 12,1 Prozent der Bürger waren hierzulande davon betroffen.

Erhebliche materielle Entbehrung

Eine erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der Definition der EU-SILC vor, wenn ein Haushalt wegen seiner finanziellen Lage mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt: Man kann

  • sich keinen Pkw leisten,
  • sich keine Waschmaschine leisten,
  • sich keinen Farb-TV leisten,
  • sich kein Telefon leisten,
  • die Wohnung nicht angemessen heizen,
  • die Miete, einen Konsumkredit, eine Hypothek oder auch die Rechnung eines Versorgungsbetriebes (wie Strom- oder Gaslieferant) nicht rechtzeitig zahlen,
  • unerwartete Ausgaben in Höhe von 1.100 Euro nicht begleichen,
  • nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen oder
  • nicht einmal im Jahr eine Woche Urlaub woanders als zu Hause verbringen.
Laut Selbstauskunft treffen bei 2,6 Prozent der Bürger, das sind über 2,1 Millionen Einwohner in Deutschland, vier oder mehr der genannten Kriterien auf sie zu; sie leiden damit unter erheblichen materiellen Entbehrungen. Alleine 25,9 Prozent der Bevölkerung erklärten, keine unerwartet anfallende Ausgabe in Höhe von 1.100 Euro aus eigenen finanziellen Mitteln zahlen zu können, zum Beispiel für einen notwendigen Zahnersatz. Und mehr als jeder 20. gab an, sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten zu können.

Geringe Erwerbsbeteiligung

Eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung liegt in einem Haushalt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen 18- bis 59-jährigen Haushaltsmitglieder weniger als 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung beträgt. Ein Ehepaar würde eine 100-prozentige Erwerbsbeteiligung erreichen, wenn beide jeweils zwölf Monate erwerbstätig sind. Arbeitet jedoch nur einer und dieser nur für vier Monate im Jahr, beträgt die Erwerbsbeteiligung im Haushalt nur 16,6 Prozent der maximal möglichen 24 Monate.

Die Umfrage ergab, dass 2019 bei 7,6 Prozent der Haushalte mit Personen von 0 bis 59 Jahren letztes Jahr eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung vorlag. In 2018 waren es sogar noch 8,1 Prozent.

Individuelle Absicherung

Viele Situationen können dazu führen, dass man plötzlich von Armut bedroht ist. Bei fast jedem können beispielsweise diverse Risiken wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Unfall erhebliche Einkommenseinbußen nach sich ziehen und damit zum Armutsrisiko werden.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch eine Vielzahl von Vorsorgelösungen, damit der Einzelne die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abfedern kann. Wichtig ist insbesondere eine frühzeitige und ausreichende Absicherung. Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch analysieren, welche Vorsorgemaßnahmen für den Einzelnen sinnvoll sind und eventuell sogar noch vom Staat steuerlich oder finanziell gefördert werden.

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