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Neue staatliche Förderungen im Bereich Energieeffizienz

04.02.2020   Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, den Energieverbrauch und Kohlendioxidausstoß erheblich zu senken, gibt es seit Anfang 2019 ein neues Förderprogramm im Bereich Prozesse und Anlagen für Unternehmen jeder Größe.

Schon länger gibt es diverse staatliche Förderprogramme für Unternehmen, die bei ihren betrieblichen Prozessen und Anlagen energieeffiziente und/oder auch Kohlendioxid einsparende Maßnahmen einsetzen. Seit 2019 wurde nun laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell eingeführt. Damit soll nicht nur die Beantragung leichter sein. Zudem kann der Nutzer bei allen geförderten Maßnahmen nun zwischen einem direkten Investitionszuschuss oder einem Tilgungszuschuss für einen Kredit wählen. Eine weitere Neuheit: Die Nutzung von industrieller Abwärme wird verstärkt gefördert.

Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Primärenergieverbrauch bis 2050 um 50 Prozent im Vergleich zu 2008 reduziert wird. Seit einiger Zeit gibt es hierzu diverse staatliche Förderprogramme für Unternehmen, die unter anderem mit bestimmten Einzelmaßnahmen die Energieeffizienz in ihren betrieblichen Prozessen und Anlagen steigern. Gefördert wurde in der Regel entweder durch staatliche Zuschüsse oder mit Krediterleichterungen.

Für ein komplexes Vorhaben eines Unternehmens mit mehreren Energieeinspar-Maßnahmen waren häufig mehrere Förderanträge notwendig. Dies hat sich nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit 2019 durch eine Neuausrichtung der Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen geändert. Für das neue Förderpaket wurden sechs bestehende Förderprogramme in zwei Richtlinien gebündelt.

Von hocheffizienten Anlagen …

Eine davon ist die zum Jahresanfang 2019 mit Fördersätzen bis zu 55 Prozent eingeführte „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“. Diese Förderungsrichtlinie besteht aus vier Modulen. Im ersten Modul wird der Einsatz von hocheffizienter Querschnittstechnologie wie energieeffizienten Pumpen, Antrieben, Motoren und Druckluftanlagen, aber auch von Anlagen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung mit bis zu 40 Prozent und maximal 200.000 Euro pro Vorhaben gefördert.

Im zweiten Modul werden Investitionen in Prozesswärme aus erneuerbaren Energien bis zu 55 Prozent gefördert. Darunter fällt zum Beispiel die Anschaffung von Solarthermieanlagen, effizienten Wärmepumpen und Biomasseanlagen sowie die Kosten der für die Einbindung notwendigen Mess- und Datenerfassungs-Einrichtungen.

Das dritte Modul des Förderprogramms betrifft das Energiemanagement eines Unternehmens. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Investitionskosten in Hard- und Software im Rahmen eines unternehmensinternen Energie- oder Umweltmanagementsystems. Darunter zählen die Anschaffungs- und Installationskosten von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software sowie die Kosten für eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter zum Einsatz der Software.

… bis hin zu energiesparenden Prozessoptimierungen

Das letzte Modul des Förderprogramms widmet sich der energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Gefördert werden energieeffiziente Maßnahmen an Anlagen und in betrieblichen Prozessen, die den Energieverbrauch im Unternehmen senken. Darunter fallen beispielsweise Investitionen in die Nutzung der anfallenden Prozesswärme zur Heizung der Betriebsgebäude oder auch die Erneuerung einer vorhandenen Druckluftanlage. Es werden maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, maximal jedoch 700 Euro pro eingesparte Tonne Kohlendioxid.

Bei allen vier Modulen kann die Förderung als Zuschuss oder als zinsverbilligter Kredit mit einem Teilschulderlass gewählt werden. Die Förderung nach den Modulen zwei und vier ist zudem auf maximal zehn Millionen Euro pro Investitionsvorhaben begrenzt. Beantragt werden kann die Förderung als direkter Investitionszuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder auch als Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) über die jeweilige Hausbank bei der KfW.

„Wir setzen mit dem neuen Förderprogramm ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell um. Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert“, betont diesbezüglich Bundeswirtschafts-Minister Peter Altmaier.

Hilfreiche Recherchetools zu den Förderprogrammen

Die zweite neue Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird im Frühjahr 2019 die bisherige Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen namens „Step up!“ ersetzen. Unter anderem wird es auch einen höheren Zuschuss als bisher geben. Der genaue Starttermin und die Höhe des Zuschusses sind noch nicht bekannt gegeben.

Umfassende Informationen über diese und weitere Förderprogramme für Unternehmen gibt es in den BMWi-Webportalen www.deutschland-machts-effizient.de und www.foerderdatenbank.de. Die letztgenannte Website enthält auch einen onlinebasierten Förderassistenten, mit dem sich je nach Vorhaben das passende Förderprogramm, sofern vorhanden, ermitteln lässt.

Übrigens: Bei geplanten Anschaffungen neuer Anlagen und Maschinen oder auch bei umfassenden Änderungen bezüglich der vorhandenen Strom-, Druckluft und Heizungsinstallationen sowie IT-Vernetzungen sollte man seinen Versicherer informieren. So lässt sich sicherstellen, dass die Neuerungen zum Beispiel im Rahmen der bestehenden Sach- und Betriebsunterbrechungs-Versicherungen abgesichert sind.

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