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Rauchmelder: Wer trägt die Verantwortung

21.06.2021   Rauchmelder können Leben retten. Daher besteht in fast allen Bundesländern für alle Wohnungen eine Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Viele fragen sich bei einer Mietwohnung jedoch, wer für die Installation oder Wartung verantwortlich ist.

Während es aktuell für ältere Wohnungen eine Rauchmelderpflicht in 14 der 16 Bundesländer gibt, besteht sie für neu- und umgebaute Wohnungen mittlerweile in ganz Deutschland. Doch gerade bei Mietwohnungen kommt immer wieder die Frage auf, inwieweit der Vermieter oder der Mieter für die Installation und/oder die Instandhaltung zuständig ist.

Rauchmelder in der Wohnung können im Brandfall Leben retten. Bei den meisten Rauchmeldern handelt es sich um sogenannte optische Warngeräte. Gelangt der bei einem Brand entstehende geruchlose, aber lebensgefährliche Brandrauch in die Messkammer eines Rauchmelders schlägt dieser an. Der Signalton ist dabei so laut, dass man ihn in der Regel auch in anderen Räumen eines Hauses hört. Zudem lassen sich moderne Rauchmelder auch miteinander vernetzen – schlägt ein Rauchmelder an, melden alle anderen den Brand ebenfalls.

Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. werden zwei Drittel der Brandopfer im Schlaf überrascht. Da der hochgiftige Brandrauch geruchlos ist und im Schlaf der Geruchssinn kaum funktioniert, ist ein Rauchmelder, der schon kurz nach Brandausbruch mit einem lauten Warnton die Bewohner aufweckt, ein echter Lebensretter. Laut Brandexperten hat man bei einem Brand im Durchschnitt nur zwei bis vier Minuten Zeit zur Flucht, bevor der Brandrauch zur Lebensgefahr wird.

Alles rund um die Rauchmelderpflicht

Eine Übersicht über die Rauchmelderpflicht der einzelnen Bundesländer sowie die rechtlichen Vorgaben und die richtige Installation kann im Webportal des Forums Brandrauchprävention e.V. abgerufen werden.

Für neue oder umgebaute Wohnungen besteht mittlerweile in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Auch für bestehende ältere Wohnungen ist eine Installation von Rauchmeldern bereits in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme von Sachsen, Brandenburg und Berlin – vorgeschrieben. Für Sachsen gibt es noch keine Frist, in Berlin und Brandenburg gilt eine Rauchmelderpflicht für diese Wohnungen ab dem 1. Januar 2021.

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist festgelegt, in welchen Zimmern Rauchmelder installiert werden müssen.

Der Eigentümer oder Vermieter bleibt immer in der Verantwortung

Wohnt man in einer eigenen, selbst genutzten Wohnung, ist man laut dem genannten Forum als Eigentümer für die Installation und danach auch für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder zuständig. Das umfaßt unter anderem die regelmäßige Wartung wie einen Funktionstest der Geräte und das rechtzeitige Auswechseln der Batterie. Laut Experten sollten Rauchmelder zum Beispiel alle zehn Jahre ausgetauscht werden, da danach die Funktionsfähigkeit der Geräte häufig nachlässt.

Bei Mietwohnungen ist die Verantwortlichkeit für die Installation und Wartung der Rauchmelder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Haus- oder Wohnungseigentümer oder Vermieter für die Installation und Wartung zuständig. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein liegt die Verantwortung zur Wartung, nicht jedoch zur Installation, beim Mieter.

Prinzipiell kann ein Vermieter die Installation und Wartung von Rauchmeldern mit einer vertraglichen Vereinbarung auch auf den Mieter übertragen – selbst in den Bundesländern, in denen normalerweise der Vermieter dafür zuständig wäre. Allerdings bleibt der Vermieter verpflichtet, sich regelmäßig zu vergewissern, dass der Mieter seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt – auch wenn die Installation und Wartung eigentlich mittels Vertrag oder laut rechtlicher Regelungen vom Mieter durchzuführen ist.

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