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Rekordtief bei der Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle

24.03.2021   Seit über 30 Jahren gab es laut einer vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. noch nie so wenige Arbeits- und Wegeunfälle wie letztes Jahr. Dennoch starben 2020 immer noch rund 53 Personen pro Monat bei derartigen Unfällen.

Nicht zuletzt aufgrund der Coronakrise und der damit gesunkenen Erwerbstätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung ist die Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um fast 14 Prozent auf rund 913.000 derartige Unfälle gesunken. Das ist seit über 30 Jahren der bisher niedrigste Wert. Und auch die Anzahl der wegen solcher Unfälle Verstorbenen ist erheblich zurückgegangen. Dennoch starben auch in 2020 immer noch 631 Personen durch Arbeits- und Wegeunfälle.

Letztes Jahr ereigneten sich rund 913.100 meldepflichtige Arbeits- sowie Wegeunfälle. Damit liegt erstmalig seit über 30 Jahren die Anzahl der in einem Kalenderjahr gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle unter eine Million. Gegenüber 2019 ist dies in 2020 eine Reduzierung um 13,7 Prozent beziehungsweise knapp 145.100 Fälle. Dies geht aus der vor Kurzem veröffentlichten vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hervor.

Prinzipiell ist ein Arbeits- und Wegeunfall meldepflichtig, wenn ein in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherter Auszubildender, Arbeitnehmer oder Selbstständiger dabei so schwer verletzt wurde, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder infolge des Unfalles gestorben ist. Insgesamt starben im vergangenen Jahr mit 631 Personen – das ist der niedrigste Wert im Vergleich zu den letzten 30 Jahren – 21,7 Prozent weniger als 2019 bei solchen Unfällen. Die meisten Toten bei Arbeits- und Wegeunfälle gab es 1993 mit 2.464 Unfalltoten.

Arbeits- und Wegeunfälle im Detail

Im Detail gab es laut DGUV 2020 knapp 760.400 Arbeitsunfälle und damit 12,8 Prozent oder rund fast 111.200 Unfälle weniger als im Vorjahr. Des Weiteren wurden letztes Jahr fast 152.800 Wegeunfälle gemeldet – und damit rund 33.900 Unfälle beziehungsweise 18,2 Prozent weniger als in 2019.

Zudem weist die Statistik von den insgesamt 631 in 2020 gemeldeten tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen konkret 397 tödliche Arbeits- sowie 234 tödliche Wegeunfälle aus. Das waren gegenüber dem Vorjahr 20,1 Prozent weniger tödliche Arbeits- und 24,3 Prozent weniger Wegeunfälle.

Für den passenden Arbeitsschutz

„Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise“, betont Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. Er erklärt weiter: „Die Beschäftigten waren weniger mobil, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice, deshalb sind die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits haben wir im Zusammenhang mit Covid-19 überproportional viele Berufskrankheiten-Anzeigen. Wichtig ist für uns, die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch weiterhin zu unterstützen mit Hinweisen zum Schutz vor Infektionen, aber auch zu anderen Fragen des Arbeitsschutzes."

Umfassende Informationen, wie Betriebe ihre Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen können, gibt es in den Webportalen des DGUV und den zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Entsprechende Hilfen und Tipps enthalten auch die Webauftritte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA, www.gda-portal.de) – eine Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungs-Trägern.

Für viele Unfälle kein gesetzlicher Unfallschutz

Grundsätzlich sind Arbeitsunfälle nur Unfälle, die gesetzlich unfallversicherte Personen wie zum Beispiel Arbeitnehmer oder Auszubildende während einer beruflichen Tätigkeit erleiden. Nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen jedoch Tätigkeiten, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind, wie Unfälle während des Essens in der Kantine oder auch Unfälle, die sich auf der Toilette ereignen.

Gesetzlich unfallversicherte Wegeunfälle sind Unfälle, welche gesetzlich Unfallversicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause haben. Umwege für private Verrichtungen, zum Beispiel, um während des Arbeitsweges einkaufen zu gehen, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Freizeitunfälle fallen somit in der Regel nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Finanzielle Lücken trotz gesetzlichem Unfallschutz

Doch selbst wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, muss zum Beispiel bei einer unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit dennoch mit Einkommenseinbußen gegenüber der Zeit vor dem Unfall rechnen. Umso wichtiger ist es daher, die möglichen finanziellen Folgen eines schweren Unfalles, die man aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes als Verunfallter allein zu tragen hätte, abzusichern. Die private Versicherungswirtschaft bietet entsprechende Lösungen an.

So sichert eine private Unfallpolice berufliche und private Unfälle rund um die Uhr ab. In vielen privaten Unfallversicherungen kann unter anderem eine Kapitalsumme und/oder eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall vereinbart werden, beispielsweise um mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung auszugleichen. Auch andere Policen wie eine private Krankentagegeld-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung können individuell sinnvoll sein, um gesetzliche Absicherungslücken zu schließen.

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