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Riester-Zulage für Ehepartner von Arbeitnehmern

15.12.2015   Zahlreiche Angehörige von Arbeitnehmern lassen sich die staatliche Förderung für eine Altersvorsorge entgehen, weil sie nicht wissen, dass auch sie Anspruch auf eine Zulage zur Riester-Rente haben.

Da die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um den Lebensstandard halten zu können, fördert der Staat nicht nur bei Arbeitnehmern die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuererleichterungen. Auch dem Ehepartner steht unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Förderung zu.

Wer als Arbeitnehmer für sein Alter mithilfe eines Riester-Vertrages vorsorgt, erhält Förderungen durch den Staat in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Doch nicht nur gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte wie Arbeitnehmer, auch Beamte und rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige haben im Rahmen eines Riester-Vertrags einen Anspruch auf eine staatliche Förderung. Sie gelten als direkt Förderberechtigte.

Der Ehegatte oder bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Lebensgefährte eines direkt Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls Anspruch auf eine staatliche Zulage, wenn er für seine Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Insgesamt gibt es die Riester-Verträge in vier Varianten, nämlich Riester-Rentenversicherungs-Verträge, Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne und Wohn-Riesterverträge.

Maximale Förderung

Direkt, aber auch indirekt Förderberechtigte, die für sich selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, bekommen eine staatliche Zulage, wenn sie mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr als Eigenanteil in den Vertrag einzahlen. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens des Förderberechtigten in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Als Förderung gibt es eine sogenannte Grundzulage von maximal 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhält der Riester-Sparer jährlich eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro je Kind, für das dem Riester-Sparer Kindergeld zusteht. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro Zulage pro Jahr. Die Zulagen werden jährlich dem Riester-Vertrag gutgeschrieben und erhöhen so den Anspruch auf eine Riesterrente.

Steuerliche Vorteile

Neben der Förderung in Form einer Zulage räumt der Staat für direkt Förderberechtigte auch steuerliche Vorteile ein: Dabei sind die in den Riester-Vertrag einbezahlten Prämien bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt von diversen Kriterien wie zum Beispiel der Einkommenshöhe ab.

Weitere Informationen rund um die Riester-Förderung bietet die kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herunterladbare Broschüre „Die Riester Rente“. Der Ratgeber erklärt unter anderem, wer eine Förderung erhalten kann, wie die staatliche Förderung funktioniert und welche Sicherheiten und Garantien ein Riester-Vertrag bietet. Zudem sind diverse Rechenbeispiele enthalten, die zeigen, wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfallen kann.

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