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Saisonkennzeichen beliebt wie nie

30.01.2020   Wohnmobile, Motorräder und Cabrios werden oft nur in den Sommermonaten genutzt. Das lästige Anmelden zu Beginn und das Abmelden am Ende der Saison kann man sich sparen und zwar mit einem Saisonkennzeichen.

Natürlich kann man sein Kraftfahrzeug, wenn man es beispielsweise nur im Sommer nutzen möchte, stets neu an- und abmelden. Bequemer ist es allerdings, es gleich mit einem sogenannten Saisonkennzeichen zu nutzen. Auf diese Weise spart man sich den wiederholten Gang zur Zulassungsstelle und die mit der An- und Abmeldung verbundenen Gebühren. Außerdem locken zumeist günstigere Versicherungstarife. Allerdings gelten für Saisonkennzeichen einige Vorschriften, die man kennen und beachten sollte.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gab es zum Stichtag 1. Januar 2019 2,43 Millionen Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen betrieben wurden. Das ist der höchste Stand seit der Einführung der Saisonkennzeichen im Jahr 1997. Die Zahl der Saisonzulassungen hat damit im Vergleich zum Jahr 2018 um 3,5 Prozent zugenommen.

Bei den Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen unterwegs sind, haben die Motorräder mit 55,1 Prozent, das waren rund 1,34 Millionen Kräder, den größten Anteil. Autos folgen anteilig mit 37,7 Prozent – von allen Pkws mit Saisonkennzeichen waren 44,9 Prozent Cabrios. Die meisten Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen genutzt werden, sind sieben Monate (43,9 Prozent) oder acht Monate (32,2 Prozent) angemeldet, so die Zahlen des KBA. Lediglich 11,3 Prozent werden sechs Monate genutzt. Andere Nutzungszeiträume sind selten.

Versicherungs-spezifische Vorteile des Saisonkennzeichens

Beim Saisonkennzeichen kann der Kfz-Halter festlegen, in welchem Zeitraum er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen möchte. Der kürzeste Nutzungszeitraum sind zwei, der längste elf Monate. Dieser Nutzungszeitraum wird auf dem Nummernschild vermerkt und zwar am rechten Rand durch zwei übereinanderstehende Zahlen, die durch einen waagrechten Strich getrennt sind. Die obere Zahl markiert den Anfang, die untere das Ende des Nutzungszeitraums. Die Zahlenkombination 3-10 bedeutet also, dass das Fahrzeug von Anfang März (3) bis Ende Oktober (10) zugelassen ist.

Wichtig: Bereits bei der Anmeldung bei der Zulassungsstelle muss auf der elektronischen Versicherungs-Bestätigung (eVB) des Kfz-Versicherers der Nutzungszeitraum vermerkt sein. Nach der Anmeldung werden dann sowohl die Kfz-Steuer als auch die Kfz-Versicherungsprämie nur noch anteilig für den angegebenen Nutzungszeitraum berechnet. Nutzer sparen damit in aller Regel bei der Versicherungsprämie, da diese für ein Saisonkennzeichen üblicherweise deutlich günstiger ist als bei einer Kurztarifabrechnung.

Übrigens: Sollte die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich TÜV genannt) im Zeitraum außerhalb der Saison fällig sein, genügt es, das Fahrzeug innerhalb des ersten Monats nach Beginn der Saison entsprechend prüfen zu lassen. Eine Strafe wegen Überziehung des TÜVs droht einem Nutzer in diesem Fall nämlich nicht.

Privatparkplatz unbedingt notwendig

Ein mit einem Saisonkennzeichen zugelassenes Fahrzeug darf außerhalb der angegebenen Saison nicht im öffentlichen Bereich geparkt und schon gar nicht genutzt werden. Für das Fahrzeug besteht in der Zeit außerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer nämlich kein Kfz-Haftpflichtschutz auf öffentlichen Straßen. Das bedeutet: Der Kfz-Versicherer kann bei einem Schaden diesen in voller Höhe vom Kfz-Halter zurückverlangen.

Der Gesetzgeber verlangt, dass das Fahrzeug außerhalb der Nutzungszeit nicht auf öffentlichen Straßen genutzt und auch dort nicht geparkt wird. Übrigens: Viele Versicherer bieten für ein Kfz mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums einen beitragsfreien Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und – wenn in der Police vereinbart – auch in der Teilkaskoversicherung an.

Allerdings gilt dieser Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrzeug außerhalb der Saison, wie vorgeschrieben, in einer privaten Garage oder auf einem beispielsweise mit einem Zaun, einer Mauer oder einer Hecke umfriedeten privaten Grundstück steht. Im Rahmen einer solchen Ruheversicherung ist ein Pkw mit Saisonkennzeichen zum Beispiel über eine in der Kfz-Police vereinbarte Teilkaskoversicherung auch außerhalb der Nutzungsdauer gegen Brand-, Sturm- und Einbruchdiebstahl-Schäden abgesichert.

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