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Sicheres Spielzeug

03.12.2021   Nicht jedes Spielzeug, das im Handel angeboten wird, ist auch tatsächlich unbedenklich und sicher. Dies zeigen Testergebnisse von Verbraucherschutz-Organisationen, aber auch Warnungen von offiziellen Stellen. Worauf man diesbezüglich achten sollte.

Wer Spielzeug an Kinder verschenkt, geht in der Regel davon aus, dass davon keine Gefahr ausgeht. Doch die Praxis sieht oft anders aus: Laut der Europäischen Kommission sind Spielwaren die häufigste gemeldete Produktgruppe bei allen als gefährlich eingestuften Ge- und Verbrauchsgütern ohne Nahrungsmittel, vor denen europaweit gewarnt wird. Es gibt jedoch diverse Informations-Möglichkeiten bei der Suche nach einem unbedenklichen Spielzeug.

Letztes Jahr hat die Europäische Kommission über das sogenannte Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte „Safe Gate“ vor über 2.200 Gütern, die bereits im Handel erhältlich waren, gewarnt. Am häufigsten waren davon Spielwaren betroffen – mit einem Anteil von 29 Prozent bei allen Produktgruppen.

Einer der häufigsten Gründe, warum Spielwaren als gefährlich eingestuft werden, sind Kleinteile, die sich beispielsweise vom Spielzeug leicht lösen und zur Erstickung eines Kindes führen können. Immer wieder werden aber auch gesundheitsgefährdende Substanzen, die bei der Herstellung des Spielzeugs verwendet wurden und durch den Kontakt mit dem Produkt für ein Kind ein Risiko sind, festgestellt. Zudem wird oft auch vor Spielwaren gewarnt, die eine konstruktionsbedingte Verletzungsgefahr aufweisen.

Was ein unbedenkliches Spielzeug auszeichnet

Daher ist beim Kauf von Spielwaren darauf zu achten, dass das jeweilige Produkt qualitativ hochwertig verarbeitet ist. So sollte es nicht abfärben und sich wegen der Erstickungsgefahr beim Spielen keine fest angebrachten Teile wie Knöpfe bei Stofftieren ablösen. Vom Spielzeug sollte ferner keine Verletzungsgefahr zum Beispiel durch vorhandene scharfe oder spitzige Ecken und hervorstehende Stellen, ausgehen. Wichtig ist zudem, dass am Kinderspielzeug, aber auch an Kinderkleidung keine langen Kordeln oder Bänder befestigt sind, damit kein Strangulationsrisiko besteht.

Zu lautes Spielzeug kann das Gehör schädigen. Laut Bundesinnung der Hörakustiker sollten die Spielwaren daher eine Lautstärke von 75 bis 80 Dezibel nicht überschreiten. Messungen haben jedoch ergeben, dass manche Quietscheentchen, Babyrasseln, tongebende Autos oder Spielfiguren, Spielzeugpistolen und Trillerpfeifen Lautstärken von 90 bis 130 Dezibel – letzter Wert entspricht der Lautstärke eines Düsenjets – erzeugen. Bedeutsam ist auch, welches Material zur Herstellung des Spielzeugs verwendet wurde.

So sollte das Produkt nicht oder nur schwer entflammbar sein und zudem keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Dazu zählen laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beispielsweise Nickel, allergene Duftstoffe, Blei, Cadmium, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phenol, Weichmacher oder Formaldehyd. Ein unangenehmer Geruch kann auf eine solche Schadstoffbelastung hindeuten. Grundsätzlich sollte das Spielzeug auch altersgerecht sein; so sollten Kinder unter drei Jahren wegen der Erstickungsgefahr keinen Zugang zu Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen haben.

Tipps zum Spielzeugkauf und Warnhinweise

Tipps, worauf man beim Spielzeugkauf achten sollten, enthalten folgende Webportale: Bundesarbeits-Gemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V., Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Beim BZgA gibt es zudem einen kostenlos herunterladbaren Flyer „Tipps für den (sicheren) Spielzeugkauf“.

Das Spielzeug sollte der europäischen Norm „Sicherheit von Spielzeug“ (DIN EN 71) entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Sinnvoll sind auch weitere seriöse Prüf- oder Gütesiegel wie GS-Zeichen, Blauer Engel und/oder Spiel gut-Siegel sowie bei elektrischen Produkten das VDE- Kennzeichen.

Wer prüfen will, vor welchem Spielzeug bereits gewarnt wird, kann dazu die offiziellen Produktwarnungen und -rückrufe der Europäischen Kommission unter Safe Gate (früher Rapex) oder auch im Webauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit abrufen. Mithilfe der Onlineplattform ICSMS der Europäischen Kommission lässt sich zudem prüfen, inwieweit für ein bestimmtes Produkt oder auch für ganze Produktgruppen eine amtliche Warnung oder auch ein freiwilliger Herstellerrückruf vorliegen.

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