Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht So haben Fahrraddiebe wenig Chancen

So haben Fahrraddiebe wenig Chancen

24.05.2016   Pro Tag werden hierzulande rund 1.000 Fahrräder bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Was Fahrradbesitzer tun können, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.

Nach Angaben der Polizei wurden 2014 fast 340.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, über sieben Prozent mehr als 2013. Die Chancen, dass ein Besitzer sein gestohlenes Rad wiedererhält, sind gering, denn die Aufklärungsquote liegt für solche Delikte bei unter zehn Prozent. Viele Diebstähle könnten jedoch mit den richtigen Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden.

Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind Fahrraddiebe häufig auf Bahnhöfen, Abstellplätzen vor Schulen, Bädern und sonstigen Freizeit- und Sporteinrichtungen aktiv. Besonders gefährdet sind Fahrräder, die leichtsinnigerweise komplett ungesichert abgestellt werden.

Sicherer ist es, das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum wie einem Keller oder einer absperrbaren Fahrradgarage unterzubringen. Ist dies nicht möglich, sollte das Rad zumindest an einem gut beleuchteten und einsehbaren Platz, der die Möglichkeit bietet, das Velo an einen Bügel oder einer hohen Stange anzuschließen, abgestellt werden.

Hochwertige Fahrradschlösser

Grundsätzlich sollte das Rad auch bei einem noch so kurzen Stopp immer mit einem möglichst qualitativ hochwertigen Fahrradschloss abgeschlossen werden. Einen hohen Diebstahlschutz bieten nach Polizeiangaben stabile Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Im Webauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention wird zudem empfohlen: „Für ein passendes Schloss sollten rund zehn Prozent des Fahrradpreises eingerechnet werden. Je teurer und leichter ein Rad ist, umso schwerer und teurer sollte auch ein adäquates Schloss sein.“

Der Verband der Schadensversicherer (VdS) bietet ein entsprechendes Verzeichnis von anerkannten Zweiradschlössern an. Da auch bei einem noch so guten Schloss ein Rad einfach weggetragen oder abtransportiert werden kann, ist es sicherer, das Rad so an einen stabilen Gegenstand anzuketten, dass es nicht von oben herausgehoben werden kann.

Dabei sollten nicht nur das Hinter- oder Vorderrad des Velos, sondern der Rahmen an einen Gegenstand angebunden werden, da sonst das Risiko besteht, dass der Dieb das angekettete Rad abmontiert und das restliche Fahrrad mitnimmt. Zudem ist zwischen dem Schloss, dem Fahrrad und dem Gegenstand, an dem es festgemacht wird, möglichst wenig Platz zu lassen, um ein Aufstemmen des Schlosses zu erschweren.

Codieren oder registrieren

Die Polizei rät zudem, das Fahrrad codieren zu lassen. Dabei wird eine individuelle Ziffernfolge, die beispielsweise auch die Anschrift des Besitzers verschlüsselt enthält, auf den Rahmen eingraviert oder mit einem stark haftenden Etikett angebracht. Eine Codierung erschwert es den Dieben, ein geklautes Rad zu verkaufen, und erleichtert zudem die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer.

Laut Polizei bieten nicht nur einige Polizeistellen, sondern auch manche Versicherer, Fahrradhändler und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) teils gegen einen kleinen Unkostenbeitrag eine Codierung an. Wer zum Beispiel wegen der Beschaffenheit wie bei Karbon- oder Leichtbaurädern keine eingravierte Codierung will, kann sein Rad auch registrieren lassen. Dabei werden Rahmennummer, Marke, Modell, Farbe und weitere Details des Rades erfasst. Viele Polizeistellen bieten eine solche Registrierung kostenlos zum Teil auch online an.

Von manchen Fahrradfachgeschäften und im Internet werden aber auch elektronische Kennzeichnungen wie ein Mikrochip, der die wesentlichen Daten des Fahrrades und des Eigentümers enthält und am Fahrrad versteckt angebracht werden kann, angeboten. Wird ein Fahrrad trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen, ersetzt eine bestehende Diebstahlversicherung zumindest den finanziellen Schaden.

Versicherungsschutz für das Velo

Ein Rad kann zum Beispiel über die Hausratversicherung oder über spezielle Fahrradversicherungs-Policen abgesichert werden. In einigen Hausrat-Policen besteht jedoch je nach vereinbarten Bedingungen nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Versicherungsschutz für das Velo, wenn es in dieser Zeit nicht genutzt wird. Zudem kann es eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf die im Versicherungsschein genannten Orte wie Wohnung, Garage und Keller geben. Viele Versicherer bieten allerdings gegen einen Aufpreis einen umfassenderen Schutz in der Hausratversicherung an.

Einen umfangreichen Versicherungsschutz gibt es bei speziellen Fahrradversicherungen. Je nach Vereinbarung besteht der Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls beispielsweise rund um die Uhr und auch wenn das Rad im Freien abgestellt wurde. In manchen dieser Policen können auch Schäden am Rad durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze mitversichert werden.

Weitere Tipps rund um das Thema Fahrraddiebstahl gibt es in der kostenlos herunterladbaren Broschüre „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ der Polizeilichen Kriminalprävention. Zudem stellt die Polizei einen Fahrradpass unter anderem auch als kostenlose App für iPhones sowie Android-Geräte zur Verfügung. Hier lassen sich individuelle Merkmale des Rades sowie die Rahmen- und/oder Codiernummer hinterlegen, also Daten, die die Identifizierung eines gestohlenen Velos erleichtern.

zurück zur Übersicht