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Sozialhilfefall trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

29.07.2020   Wer krankheits- oder unfallbedingt erwerbsunfähig wird, erhält nur unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch selbst bei denen, die eine solche Rente bekommen, reicht diese oft nicht zum Lebensunterhalt, wie eine Statistik zur Sozialhilfe belegt.

Die Anzahl derjenigen, die im erwerbsfähigen Alter aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können und deswegen auf eine Sozialhilfe in Form einer Grundsicherung angewiesen sind, nimmt seit Jahren zu. Letztes Jahr ist die Zahl der Bezieher einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung auf über 524.000 gestiegen – ein neuer Höchstwert. Und das, obwohl mehr als einem Drittel dieser Grundsicherungs-Empfänger eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zustand.

Nach den Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) haben Ende letzten Jahres über 523.000 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten. Mitte 2019 waren es zeitweise sogar über 524.700 Personen – der höchste Stand, seit die Grundsicherung bei Erwerbsminderung als staatliche Sozialhilfeleistung im Jahr 2003 eingeführt wurde.

Anspruch auf eine solche Grundsicherung haben Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, aber noch nicht das Rentenalter erreicht haben, und zudem den notwendigen Lebensunterhalt nicht mit einem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Voll erwerbsgemindert ist man in der Regel, wenn man aufgrund gesundheitlicher Leiden nur weniger als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann.

Trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Von den über 523.000 Beziehern, die Ende 2019 eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten haben, hatten über 195.700 Betroffene und damit mehr als 37 Prozent eine solche Sozialhilfeleistung erhalten, obwohl sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekamen. Zu diesen Erwerbsminderungsrenten zählt laut Destatis unter anderem die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit.

Insgesamt gab es 2019 fast 2,6 Millionen Bezieher einer solchen Erwerbsminderungsrenten-Art. Jeder 13. war, wie die Statistik zeigt, trotz eines solchen Rentenbezugs auf eine Grundsicherung angewiesen, da die Rentenhöhe nicht ausreichte, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Viele haben gar keine gesetzliche Einkommensabsicherung

63 Prozent beziehungsweise über 327.300 Bezieher einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung hatten laut den Destatis-Daten, trotzdem sie ganz oder teilweise erwerbsunfähig waren, kein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man beim Eintreten der Erwerbsminderung zu kurz oder – wie es bei den meisten Selbstständigen der Fall ist – gar nicht in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung abgesichert ist.

Die Fakten zeigen, wie wichtig es für alle unter anderem im Hinblick auf eine fehlende oder unzureichende gesetzliche Rentenabsicherung ist, finanziell für den Fall einer Erwerbsminderung vorzusorgen, um nicht irgendwann auf eine Grundsicherung angewiesen zu sein. Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich entsprechende Lösungen wie eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an.

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