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Vereitelte Urlaubsreise

18.05.2018   Nicht immer können Pläne auch umgesetzt werden. Wenn man eine bereits gebuchte Reise aufgrund einer Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht antreten kann oder eine bereits begonnene abbrechen muss, ist das nicht nur ärgerlich, sondern ohne eine Absicherung oft auch kostspielig.

Wer aus irgendeinem Grund eine gebuchte Urlaubsreise nicht antreten oder eine laufende Reise nicht fortsetzen will oder kann, muss neben den entgangenen Urlaubsfreuden auch noch mit zum Teil hohen Kosten rechnen. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, die in vielen Fällen die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts oder -abbruchs übernehmen.

Wird eine gebuchte Reise vor dem vereinbarten Reisebeginn vom Reisenden storniert, muss er dennoch eine Stornogebühr, die bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen kann, zahlen. Je kurzfristiger die Stornierung vor dem geplanten Reiseantritt erfolgt, umso höher sind in der Regel diese Stornokosten. Auch wer eine bereits angetretene Reise nicht zu Ende führt, hat in der Regel weder einen Anspruch auf eine Erstattung des Reisepreises – auch nicht anteilig – noch werden in der Regel die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstattet.

Im Gegenteil können bei einem Reiseabbruch zusätzliche Kosten, beispielsweise für die außerplanmäßige Rückreise per Flugzeug hinzukommen. Mit einer am besten zeitnah zur Reisebuchung abgeschlossenen Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruch-Versicherung lässt sich das Kostenrisiko eines Reisestornos oder -abbruchs in zahlreichen Fällen absichern.

Versicherte Gründe für einen Reisestorno oder Abbruch

Tritt vor oder während der Reise ein versichertes Risiko beziehungsweise ein versicherter Grund ein, der einen Reiserücktritt oder einen Reiseabbruch erfordert, übernimmt die jeweilige Police die entsprechenden Storno- oder Abbruchkosten. Eine Reiseabbruch-Versicherung erstattet zum Beispiel je nach Vereinbarung die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die Mehraufwendungen für die Rückreise wie Umbuchungs- und zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten.

Typische versicherte Gründe in einer Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruch-Police sind zum Beispiel, wenn der Versicherter eine Reise wegen einer plötzlich auftretenden Krankheit oder wegen Unfallverletzungen nicht antreten kann oder abbrechen muss. Viele Policen leisten auch, wenn aufgrund eines Todesfalles in der Familie des Reisenden oder wegen einer erheblichen Beschädigung seines Hauses oder seiner Wohnung durch Feuer, Sturm oder Wasserrohrbruch ein Reiserücktritt oder -abbruch erfolgt.

Je nach vereinbartem Versicherungsumfang übernehmen manche Policen die Reisestorno- oder Abbruchkosten auch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung, eines unerwarteten Jobwechsels oder einer Impfunverträglichkeit. Ist aufgrund einer Schwangerschaft der Versicherten die Durchführung der Reise nicht möglich oder unzumutbar oder kommt es wegen der Schwangerschaft zu Komplikationen, kann dies je nach Vertragsvereinbarung auch ein versicherter Reiserücktritts- oder -abbruchsgrund sein.

Zeitnaher Abschluss

Der Reiserücktritt- und/oder Reiseabbruchschutz wird in der Regel entweder jeweils als einzelne Versicherungspolice oder in kombinierter Form als ein Versicherungsvertrag angeboten. Des Weiteren gibt es die Policen als Einmalvertrag für eine bestimmte Reise oder als fortlaufenden Jahresvertrag. Beim Jahresvertrag sind alle vom Versicherungskunden gebuchten Reisen, sofern die einzelne Reise je nach Vertragsvereinbarung einen bestimmten maximalen Reisepreis und/oder Reisedauer nicht übersteigt, automatisch versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub darum kümmern muss.

Es gibt zudem auch Familienpolicen, bei denen im Rahmen der Vereinbarung alle Reisen, die der Versicherungskunde oder einer seiner Familienangehörigen bucht, versichert sind. Die Reiserücktritt- und/oder Reiseabbruch-Police sollte zeitnah zur Reisebuchung abgeschlossen werden. Denn in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen vieler Policen darf zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn ein bestimmter Zeitraum, beispielsweise 21 oder 30 Tage, nicht überschritten werden.

Für Reisen, die bereits kurz nach der Reisebuchung beginnen, gibt es meist Regelungen, die auch einen Versicherungsschutz ermöglichen, wenn man die Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruch-Versicherung am gleichen oder am Folgetag der Reisebuchung abschließt. Ein Versicherungsfachmann berät auf Wunsch, welche Policenart für die individuelle Reiseplanung des Einzelnen sinnvoll ist und bis wann die Antragstellung erfolgen kann, um Versicherungsschutz für eine geplante Reise zu erhalten.

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