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Verkehrsverstöße: Höhere Strafe für Reiche?

12.12.2019   Inwieweit jemand mit einem relativ hohen Einkommen wegen einer Verkehrsrechts-Übertretung wie einer Geschwindigkeits-Überschreitung mit einem deutlich höheren Bußgeld als im Katalog vorgesehen bestraft werden kann, verdeutlicht ein aktuelles Urteil eines Oberlandesgerichts.

Macht sich ein Gutverdienender einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit schuldig, so kann es aus verkehrserzieherischen Gründen gerechtfertigt sein, die für den Verstoß vorgesehene Regelgeldbuße deutlich zu erhöhen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: III-3 RBs 82/19).

Ein Autofahrer war dabei erwischt worden, als er mit seinem Fahrzeug schneller als erlaubt unterwegs war. Die für den Verstoß vorgesehene Regelgeldbuße betrug 120 Euro. Diese wurde vom Amtsgericht Minden jedoch um 75 Prozent auf 210 Euro erhöht. Zur Begründung verwies das Gericht auf die überdurchschnittlich guten Einkommensverhältnisse des Beschuldigten. Die Erhöhung der Geldbuße sei daher „zur nachhaltigen Einwirkung auf den Betroffenen tat-, schuld- und verkehrserziehungs-angemessen“.

Der Betroffene hielt die von ihm begangene Ordnungswidrigkeit für geringfügig. Eine Erhöhung der Regelgeldbuße sei seiner Ansicht nach folglich unangemessen. Er beschwerte sich daher beim Hammer Oberlandesgericht. Dort erlitt er bezüglich seiner eingereichten Rechtsbeschwerde eine Niederlage.

Außergewöhnlich gute Einkommensverhältnisse

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts setzen die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse der Übeltäter voraus. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen die Regelgeldbuße deutlich erhöhe.

In dem entschiedenen Fall habe es sich um einen selbstständigen Bauunternehmer gehandelt, dem das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nachgewiesen worden sei. Dessen Betrieb mit 90 Beschäftigten erwirtschafte nach den Ermittlungen des Amtsgerichts einen Jahresumsatz von mindestens 25 Millionen Euro. Der Amtsrichter habe nach Auswertung der ihm vorliegenden Informationen den monatlichen Nettoverdienst des Verkehrssünders auf mindestens 4.000 Euro geschätzt.

Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes ergebe sich somit, dass der Betroffene über ein Einkommen verfüge, das um mindestens 100 Prozent und damit ganz erheblich über dem Bundesdurchschnitt liege. Das rechtfertige die von dem Amtsgericht vorgenommene Anhebung der Regelgeldbuße zur verkehrserzieherischen Einwirkung.

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