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Viele sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

09.12.2015   Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass in den letzten sieben Jahren noch nie so viele Bürger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren wie in 2014.

Nach aktuellen amtlichen Statistiken sind 16,5 Millionen Bürger, das sind 20,6 Prozent der Bevölkerung, hierzulande von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In der gesamten Europäischen Union war der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen sogar noch höher.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat mit EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions) eine aktuelle Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen von Privathaushalten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine regelmäßige EU-weite Erhebung und Analyse von Daten bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Europäischen Union.

In der Erhebung gilt eine Person von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn eines der folgenden Lebenssituationen zutrifft: Das Einkommen einer Person liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie muss in ihrem Haushalt wegen finanzieller Gründe erhebliche materielle Entbehrung hinnehmen, oder sie lebt in einem Haushalt mit einer sehr geringen Erwerbsbeteiligung.

Wann man von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist

Die Armutsgefährdungsgrenze unterschreitet, wer in seinem Haushalt mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen muss. 2014 lag dieser Schwellenwert (Armutsgefährdungsgrenze) für einen Ein-Personen-Haushalt bei 987 Euro und für ein Ehepaar mit zwei unter 14-jährigen Kindern bei 2.072 Euro im Monat.

Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der Definition der Studienautoren vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden Kriterien erfüllt sind: Aufgrund der finanziellen Lage kann man sich im Haushalt keinen Pkw, keine Waschmaschine, keinen Farb-TV oder kein Telefon leisten. Oder es gibt finanzielle Probleme, die Miete rechtzeitig zu zahlen, die Wohnung angemessen zu heizen, unerwartete Ausgaben zu begleichen, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einzunehmen oder einmal im Jahr eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.

Eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung liegt in einem Haushalt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen 18- bis 59-jährigen Haushaltsmitglieder weniger als 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung beträgt. Ein Ehepaar würde eine 100-prozentige Erwerbsbeteiligung erreichen, wenn beide jeweils zwölf Monate erwerbstätig sind. Arbeitet jedoch nur einer und dieser nur für vier Monate im Jahr, liegt er unter den 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung von maximal 24 Monaten.

Die Armutsgefährdung ist hoch

Laut Destatis waren letztes Jahr 20,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, das waren 16,5 Millionen Bürger, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ist der höchste Wert seit 2007. In der gesamten Europäischen Union lag dieser Wert sogar bei 24,4 Prozent und damit deutlich höher als in Deutschland.

Im Detail lagen 16,7 Prozent der Bevölkerung hierzulande unter der Armutsgefährdungsgrenze. 5,0 Prozent waren von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 10,0 Prozent der unter 60-Jährigen lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

In der gesamten Europäischen Union waren 17,2 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht, 9,0 Prozent lebten mit erheblichen materiellen Entbehrungen. 11,0 Prozent lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Individuelle Absicherung

Viele Situationen können dazu führen, dass das Einkommen des Einzelnen unter die Armutsgrenze fällt. Bei fast jedem können beispielsweise diverse Risiken wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Unfall erhebliche Einkommenseinbußen nach sich ziehen und damit zum Armutsrisiko werden.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch eine Vielzahl von Vorsorgelösungen, damit der Einzelne die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abfedern kann. Wichtig ist insbesondere eine frühzeitige und ausreichende Absicherung.

Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch analysieren, welche Vorsorgemaßnahmen für den Einzelnen sinnvoll sind und eventuell sogar noch vom Staat steuerlich oder finanziell gefördert werden.

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