Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Vor Stolperfallen nach Bauarbeiten muss gewarnt werden

Vor Stolperfallen nach Bauarbeiten muss gewarnt werden

16.09.2021   Inwieweit ein Bauunternehmen dafür haften muss, wenn ein Passant auf einem frisch asphaltierten Gehweg stürzt, weil noch ein Teil der Deckschicht auf dem Asphalt fehlt und eine Absatzkante von rund drei Zentimeter Höhe vorhanden ist, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.

Ein Bauunternehmen ist haftbar, wenn die Firma Fußgänger nach Arbeiten an einem Gehweg nicht vor noch vorhandenen baubedingten Unebenheiten warnt, die zur Stolperfalle werden könnten. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (Az.: 2 U 437/19) entschieden.

An einem Friedhof erneuerten Mitarbeiter einer Baufirma den Gehweg zum Parkplatz. Durch die Arbeiten entstand eine drei Zentimeter hohe Asphaltkante zwischen zwei aufgetragenen Asphaltschichten, da ein Teil der Deckschicht auf dem Gehweg noch fehlte, der erst am nächsten Tag aufgebracht werden sollte. Zwar waren keine Absperrungen oder Hinweisschilder an der Gefahrenstelle vom Bauunternehmen aufgestellt worden, allerdings wurde die Stelle durch eine nahe Straßenlaterne gut ausgeleuchtet.

Dennoch stürzte eine Passantin gegen Abend wegen der Kante. Sie erlitt einen Trümmerbruch am Oberschenkel, der operiert werden musste. Sie war längere Zeit in einer Klinik und danach in Reha. Für die Folgen machte sie den Baubetrieb haftbar und forderte gerichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld ein.

Wenn ein anderer für den Unfall verantwortlich ist

Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu sowie eine Entschädigung für einen erlittenen Haushaltsführungs-Schaden in Höhe von rund 8.400 Euro. Die Begründung der Richter zum Urteil (Az.: 2 U 437/19): Das Bauunternehmen habe durch die Arbeiten die Gefahrenlage erst geschaffen. Es hätte die Fußgänger davor warnen müssen. Daher liege ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungs-Pflicht vor. Die Gefahrenstelle hätte abgesichert werden müssen. Gerade eine Kante auf einem Gehweg in Laufrichtung sei besonders gefährlich.

Tipp: Wer eine Privatrechtsschutz-Versicherung hat, kann nach einem erlittenen Unfall ohne Kostenrisiko Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung einklagen, wenn er der Meinung ist, dass ein anderer für das Unglück verantwortlich ist und er durch den Unfall Verletzungen oder sonstige Schäden hat. Denn eine solche Police übernimmt unter anderem in solchen Streitfällen die Prozesskosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und der Versicherer vorab eine Deckungszusage erteilt hat.

zurück zur Übersicht