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Vorerst keine deutliche Rentenerhöhung mehr

27.07.2020   Die gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder auch Hinterbliebenenrenten sind am 1. Juli dieses Jahres beträchtlich gestiegen. Nächstes Jahr können die Rentenbezieher damit nicht mehr rechnen.

Durch die Rentenanpassung zur Jahresmitte erhalten Bezieher bestimmter gesetzlicher Renten hierzulande deutlich mehr Geld auf ihr Konto. Die gesetzlichen Altersrenten sowie die gesetzlichen Erwerbsminderungs- und auch Hinterbliebenenrenten wurden nämlich um 3,45 Prozent im Westen und 4,20 Prozent im Osten angehoben. Allerdings gehen Experten der Deutschen Rentenversicherung davon aus, dass es nächstes Jahr in den alten Bundesländern keine und in den neuen Bundesländern nur eine geringe Erhöhung dieser gesetzlichen Renten geben wird.

Seit dem 1. Juli 2020 ist die Rentenhöhe aufgrund einer gesetzlichen Rentenanpassung der über 25 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- oder auch Hinterbliebenenrente gestiegen. In Westdeutschland ging es um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,20 Prozent aufwärts.

Eine gesetzliche Altersrente von beispielsweise 1.000 Euro monatlich, erhöhte sich demnach ab Juli 2020 in den westlichen Bundesländern um 34,50 Euro und in den östlichen Bundesländern um 42,00 Euro. Die Rentenerhöhung in 2020 entspricht jeweils der zweithöchsten Zunahme seit 2009 – damals betrug die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern plus 5,95 Prozent und in den alten Bundesländern plus 4,25 Prozent.

Für 2021 sieht es eher mau aus

Für 2021 rechnen Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) mit einer Nullrunde wie sie es zuletzt 2010 gab. Dies gilt voraussichtlich zumindest für die Rentenbezieher in den alten Bundesländern. Grund dafür ist die Coronakrise und die nach Schätzungen von DRV-Experten damit einhergehenden sinkenden Durchschnittslöhne in 2020 gegenüber dem Vorjahr. Denn die jährliche Rentenanpassung berechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten Anpassungsformel, bei der unter anderem die Lohnentwicklung des vorherigen Jahres ein wichtiger Faktor ist.

Allerdings wird es auch keine Rentenminderung geben. „Dies verhindert eine gesetzliche Schutzklausel, auch als Rentengarantie bekannt“, erklärt Katja Braubach vom DRV. In den neuen Ländern wird es dagegen auch in 2021 zu einer Erhöhung um mindestens 0,7 Prozent kommen – auch bei einer rechnerischen Nullrunde. Ursache hierfür sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte.

„Denn das Gesetz schreibt vor, dass der aktuelle Rentenwert Ost am 1. Juli 2021 mindestens 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West betragen muss. Derzeit sind es nur 97,2 Prozent. In den neuen Ländern wird die Rente also zum 1. Juli 2021 mindestens um etwa 0,7 Prozent steigen“, wie Experten des DRV erklären. Eine endgültige Entscheidung über die Rentenanpassung wird allerdings erst im kommenden Frühjahr getroffen.

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