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Wegeunfälle: Berufsanfänger sind oft besonders gefährdet

04.12.2018   Für eine aktuelle Untersuchung hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Berufseinsteiger zu ihrem Arbeitsweg befragt. Die Ergebnisse berichten über besondere Risikogruppen und zeigen, welche Situationen gefährlich sind.

Unkonzentriertheit oder Ablenkung: Das sind die beiden Hauptgründe, weshalb fast jeder dritte Berufseinsteiger auf seinem Weg zur Arbeit bereits einmal in eine gefährliche Situation geraten ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die junge Menschen zum Thema Wegeunfälle befragt hat. Berufseinsteiger seien zudem zu schnell im Straßenverkehr.

Rund jeder sechste junge Berufstätige hatte nach einer von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) in Auftrag gegebenen Studie bereits einen Wegeunfall. Ein weiteres Studienergebnis: 20 Prozent der jungen Männer und 25 Prozent der jungen Frauen fühlen sich manchmal unsicher auf dem Weg zur Arbeitsstelle, zur Berufsschule oder zum Ausbildungsplatz.

Die Studie beruht auf einer Umfrage, die zwischen Mitte August und Mitte Oktober 2017 von der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag der DGUV durchgeführt wurde. Die Antworten von 1.006 Personen im Alter von 16 bis 25 Jahren wurden hierfür ausgewertet. Die Fragen der Forscher konzentrierten sich auf insgesamt vier Bereiche: die Erlebnisse auf dem Weg zur Arbeit, den Informationsbedarf zum Thema Wegeunfälle, das Verhalten im Falle eines Wegeunfalls und welche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt werden.

Nicht immer ist das Smartphone schuld

Dass es wichtig ist, junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren vor den Risiken im Straßenverkehr zu warnen, zeigt ein Blick auf die allgemeine Unfallstatistik: In diesem siebenjährigen Lebensabschnitt ist das Unfallrisiko mit Abstand am größten. Je 100.000 Einwohner verunglückten 1.062 Menschen dieser Altersgruppe – der Durchschnitt liegt bei knapp der Hälfte.

Als eine Unfallursache gilt die Ablenkung durch das Handy. Doch es gibt noch andere Ablenkungsarten, die oft zu Unfällen führen. So gaben die Berufsneulinge und Azubis in der Umfrage an, auch unabhängig vom Handygebrauch oft mit den Gedanken woanders – und damit einfach unkonzentriert – zu sein und so unvorsichtig einen Zebrastreifen betreten oder das Rotlicht übersehen zu haben.

Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall mit Verletzungen, wissen viele junge Menschen offenbar nicht, ob und wo der Vorfall meldepflichtig ist. Zwar meint die deutliche Mehrheit, nämlich 88 Prozent der Befragten, richtigerweise, dass der Betrieb oder die Ausbildungsstätte davon Kenntnis haben muss. Aber nur die Hälfte ist sich bewusst, dass sich das Unfallopfer bei einem von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zugelassenen Durchgangsarzt behandeln lassen muss.

Kenntnisse zu Wegeunfällen gewünscht

Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn sich sieben von zehn Befragten grundsätzlich mehr Informationen zum Thema Wegeunfälle wünschen. Wer haftet wann und wofür? Wo beginnt der Arbeitsweg, wo hört der Versicherungsschutz auf? Die DGUV will mit dem JWSL-Präventionsprogramm Abhilfe schaffen. „JWSL“ steht für „Jugend will sich er-leben“ und bietet ein Medienpaket für Lehrkräfte und Ausbilder an Berufsschulen und Betrieben.

Es beinhaltet unter anderem ein Unterrichtskonzept, vier Youtube-Clips sowie einen Wettbewerb und ein Preisausschreiben. Vermittelt werden dabei Themen wie Ablenkung im Straßenverkehr, Risikowahrnehmung und Emotionen sowie Fahrverhalten. Wichtigste Zielgruppe sind dabei laut vorliegenden Zahlen die Berufsschüler, da 42,4 Prozent der tödlichen Straßenverkehrsunfälle in der Schüler-Unfallversicherung auf sie entfallen.

Schüler sind dabei – anders als Berufstätige im eigenen Auto – am meisten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Insgesamt – über alle Befragten hinweg – bewegt sich jeder Zweite mit Bus und Bahn fort. Die andere Hälfte ist folglich mit unfallträchtigeren Verkehrsmitteln auf der Straße – also entweder mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder zu einem kleinen Prozentsatz mit dem Moped beziehungsweise Motorrad.

Lücken der gesetzlichen Absicherung

Wichtig zu wissen: Schüler und Berufsanfänger sind wie Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung überwiegend nur während ihrer schulischen oder beruflichen Tätigkeit beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsstelle geschützt. In der Freizeit besteht nämlich kein gesetzlicher Unfallschutz, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen.

Doch auch wenn ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, kann es zu Einkommenseinbußen kommen. Denn bei anerkannten Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem die medizinische Versorgung, Reha-Maßnahmen, ein Verletztengeld und/oder eine Unfallrente nur nach festen Vorgaben. Beispielsweise erhält der Betroffene je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad nur eine gesetzliche Unfallrente, wenn der Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat.

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes des Versicherten, was zu Einkommenseinbußen führen kann. Zudem gibt es keinen Rentenanspruch bei einer reinen Berufsunfähigkeit. Das heißt, sofern der Betroffene aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann, aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar ist, steht ihm keine gesetzliche Unfallrente zu.

Rundumschutz für Berufsanfänger

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat in diesem Fall auch keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da es keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für Personen der genannten Altersgruppe mehr gibt. Es gibt jedoch diverse Lösungen, um auch nach einem Unfall finanziell abgesichert zu sein.

So lässt sich zum Beispiel mit einer privaten Unfall-, Erwerbs-/Berufsunfähigkeits- und/oder einer Krankentagegeld-Versicherung die Versorgungslücke, die aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutzes bestehen kann, schließen. Bei einer privaten Unfall-Police sowie bei der Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt der Versicherungsschutz im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.

Mit einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Police ist zudem nicht nur das Unfall-, sondern auch das Krankheitsrisiko abgedeckt. Grundsätzlich ist es für Berufsanfänger zudem sinnvoll, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, welche privaten Versicherungen außerdem notwendig sind. Denn der bisherige Versicherungsschutz, wie er durch bestimmte Versicherungspolicen wie der privaten Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Versicherung der Eltern noch als Schüler oder in der Ausbildung bestanden hat, ist in vielen Fällen bei Berufsanfängern nicht mehr gegeben.

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