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Welche Unfälle häufig tödlich enden

14.10.2020   Wer glaubt, dass es sich bei den tödlichen Unfällen hauptsächlich um Verkehrsunfälle handelt, der irrt sich, wie ein aktueller Gesundheitsbericht des Bundes belegt.

Die Daten der Gesundheitsbericht-Erstattung des Bundes zeigen nicht nur auf, wie viele Menschen hierzulande jährlich tödlich verunglücken, sondern geben auch Aufschluss darüber, um welche Unfallarten es sich dabei hauptsächlich handelt. Fast sechs von zehn tödlichen Unfällen sind Stürze. Doch auch diverse andere Unfallarten haben tödliche Folgen.

In allen Lebensbereichen, egal ob in der Freizeit, im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder zu Hause kann es zu einem schweren Unfall kommen. Alleine im Jahr 2018 sind nach Angaben der Gesundheitsbericht-Erstattung des Bundes 27.172 Personen hierzulande infolge eines Unfalles gestorben.

Der größte Anteil aller tödlichen Unglücke, nämlich fast 60 Prozent oder 16.201 Unfälle waren Stürze. Darunter zählen Stürze beim Laufen, zum Beispiel wegen Eisglätte auf der Straße, sowie beim Skifahren, das Herabstürzen von Leitern, Treppen, Podesten und Bäumen oder auch der Sturz aus einem Fenster sowie vom Balkon, Gerüst, Dach oder einer Mauer.

Verkehrsunfälle sind die zweithäufigsten tödlichen Unglücke

Etwa jeder achte tödliche Unfall, konkret rund 13 Prozent oder 3.622 Unfälle, waren sogenannte Verkehrs- beziehungsweise Transportmittelunfälle. Davon war fast jeder dritte Unfall ein Autounfall: Alleine 1.125 Personen starben bei Unfällen, in denen sie als Pkw-Fahrer oder -Insassen beteiligt waren. Zudem verunglückten 592 Personen als Fahrer oder Mitfahrer auf einem Motorrad, 532 Menschen als Fußgänger durch den Zusammenstoß mit einem Fahrzeug sowie 460 Radfahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall tödlich.

Jeder 20. Mensch, der 2018 bei einem Unglück starb, hatte einen Erstickungsunfall – konkret waren das insgesamt 1.428 Personen. Dazu zählen Unfälle durch eine versehentliche Strangulation sowie das Ersticken durch Gegenstände oder Nahrungsmittel, zum Beispiel, wenn etwas in der Luftröhre stecken bleibt.

Jeder 25. tödliche Unfall war auf eine Vergiftung zum Beispiel durch giftige Gase, giftige Pflanzen oder sonstige Gifte, aber auch durch eine Überdosis von Medikamenten, Drogen oder Alkohol zurückzuführen. Insgesamt verloren deswegen 1.120 Personen ihr Leben.

444 Menschen starben durch Brände und 199 durch Naturereignisse

Todesopfer in dreistelliger Höhe forderten Unfälle durch Ertrinken (444 Betroffene) sowie durch Brand oder auch Brandrauch (306 Betroffene).

Zudem starben 270 Menschen im Berichtsjahr durch das Herabfallen oder Umstürzen von Gegenständen wie Bäumen oder Steinen, bei Unfällen mit Arbeitsmaschinen und Werkzeugen wie Messer, Axt oder Kettensäge, aber auch durch das Eingeklemmtwerden oder durch eine Explosion.

Weitere 199 Personen verloren ihr Leben durch Naturkräfte, zum Beispiel durch einen sonnenbedingten Hitzschlag, durch einen Blitzschlag, durch eine Überschwemmung oder einen Unfall aufgrund eines Sturmes.

Absicherung der Hinterbliebenen

Um sicherzugehen, dass der (Ehe-)Partner und/oder die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert bleiben, sollte man selbst wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente für die Angehörigen bestehen würde, zusätzlich privat absichern. Die Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenrente beträgt nämlich, wenn überhaupt ein Anspruch darauf besteht, nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Denn sie liegt weit unter der gesetzlichen Altersrente, auf die man im Rentenalter eventuell Anspruch gehabt hätte.

Bei der gesetzlichen Halb- oder Vollwaisenrente sind es zehn oder zwanzig Prozent, bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente wären es 25 Prozent der (voraussichtlichen) Versichertenrente des Verstorbenen. Bei der großen Witwen- oder Witwerrente sind es 55 Prozent der (voraussichtlichen) Versichertenrente des Verstorbenen – 60 Prozent gibt es nach einer alten Regelung, wenn ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren und die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Hat der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, kann zudem die Witwen- oder Witwerrente gekürzt werden.

Als private Hinterbliebenen-Absicherung eignet sich zum Beispiel eine Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung. Eine solche Police zahlt an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme. Neben dem Todesfallschutz bietet eine Kapitallebens-Versicherung zudem die Möglichkeit, sich ein Finanzpolster beispielsweise für das Alter zuzulegen. Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann hilft bei der Analyse, ob und in welcher Höhe eine Absicherung finanzieller Risiken notwendig ist und welche Lösungen es dazu gibt.

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