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Wie gut muss ein Autofahrer hören können?

25.02.2016   Schwerhörigkeit ist eine unangenehme Erkrankung. Doch kann einem deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden? Eine Antwort gibt ein aktuelles Urteil eines Verwaltungsgerichts.

Einem Führerscheinbesitzer, der sich weigert, der Fahrerlaubnisbehörde ein spezielles Gutachten über seine Fahrtauglichkeit wegen seines eingeschränkten Hörvermögens vorzulegen, darf in der Regel nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 3 L 4/16.NW).

Weil sein im Jahr 1962 ausgestellter Führerschein unansehnlich geworden war, hat ein 85-Jähriger bei der Führerscheinstelle die Ausstellung eines Ersatzdokuments beantragt.

Dabei fiel der Sachbearbeiterin auf, dass der Mann ein Hörgerät trug. Doch obwohl er ihre Frage, ob er mit dem Gerät gut zurechtkomme, bejahte, wurde er dazu aufgefordert, ein ärztliches Attest zu seinem Hörvermögen vorzulegen.

Keinerlei Beeinträchtigungen

Der die Schwerhörigkeit des Antragstellers behandelnde Ohrenarzt bescheinigte ihm daraufhin, dass er über ein altersnormales Hörvermögen verfüge und wegen seiner Schwerhörigkeit keinerlei Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu erwarten seien.

Das reichte der Behörde jedoch nicht aus. Sie forderte ergänzend die Vorlage eines Attestes, in welchem der prozentuale Hörverlust anhand einer speziellen Tabelle angegeben werden sollte. Auch dieses Attest reichte der 85-Jährige der Behörde ein.

Die darin genannten Werte nahm die Führerscheinstelle zum Anlass, den Mann erneut zum Arzt schicken zu wollen. Dieses Mal sollte er sich durch einen Mediziner einer Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen lassen und innerhalb einer Frist ein entsprechendes Gutachten vorlegen. Nachdem der Antragsteller das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beigebracht hatte, wurde ihm kurzerhand mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtswidrig

Mit seinem hiergegen beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereichten Eilantrag hatte der Senior Erfolg. Das Verwaltungsgericht zeigte sich davon überzeugt, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers ganz offenkundig rechtswidrig erfolgte.

Nach den einschlägigen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung komme die Anordnung der Vorlage eines Gutachtens nämlich nur in Betracht, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung eines Führerscheininhabers bestünden.

Davon könne im Fall des 85-Jährigen jedoch nicht ausgegangen werden. Denn selbst eine hochgradige Schwerhörigkeit oder gar eine Gehörlosigkeit sei nach Ansicht des Gerichts kein Mangel, der generell und allein dazu führt, dass man ein Fahrzeug nicht mehr führen darf.

Fehlende Handhabe

„Die Orientierung im motorisierten Straßenverkehr erfolgt nämlich überwiegend über das optische System, da verkehrsrelevante Informationen maßgeblich über visuelle Signale vermittelt werden. Da durch eine vorhandene Hörminderung eine Steigerung anderer sensorischer Leistungen erreicht werden kann, sind hörgeminderte oder gehörlose Fahrer in der Lage, durch besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit sicher am Straßenverkehr teilzunehmen“, so das Gericht.

Dass bei dem Antragsteller neben der bei ihm fachärztlich attestierten Beeinträchtigung der Hörleistung, wegen der er ein Hörgerät trage, gleichzeitig andere schwerwiegende gesundheitliche Mängel vorliegen, ist nach Ansicht der Richter nicht ersichtlich. Es liege daher nahe, dass die Führerscheinstelle allein aufgrund des Alters des Antragstellers eine weitere Untersuchung angeordnet habe. Dafür fehlt es rechtlich jedoch an einer Handhabe.

Wer sich in Führerschein-Angelegenheiten vor Gericht wehren muss, sollte einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Allerdings fallen dann Rechtsanwalts- und eventuell Gerichtskosten an. Hat man jedoch eine Verkehrsrechtsschutz-Police, übernimmt diese die Kosten, wenn der Versicherer vorab eine entsprechende Leistungszusage gegeben hat. Auch andere Verkehrsstreitigkeiten wie die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen oder die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall sind mit einer solchen Police abgedeckt.

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