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Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Autobesitzer, die Sie bei Unfällen gegen Haftpflichtansprüche Dritter schützt. Und auch vor finanziellen Eigenschäden kann sie Sie bewahren.

Noch Fragen? Die häufigsten Fragen unserer Kunden haben wir für Sie zusammengefasst und um die Antwort unserer Versicherungsexperten ergänzt.

Natürlich hilft Ihnen auch unser VPV Kundenservice oder der VPV Vorsorgeberater in Ihrer Nähe gerne weiter.

  • Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

    Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug und sind somit keine Pflichtversicherungen.

    Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch:

    • Brand und Explosion
    • Entwendung (z. B. Diebstahl)
    • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Bruchschäden an der Verglasung
    • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
    • Tierbiss (z. B. durch Marder) an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmaterial inkl. Folgeschäden bis zu 3.000 € je Schadensfall

    Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Beschädigungen durch fremde Personen.

  • Wozu benötige ich eine Grüne Karte bzw. eine Versicherungsbestätigung?

    Die Schadenvisitenkarte und der Unfall- und Pannenhelfer mit dem Europäischen Unfallbericht gehören im Inland und im Ausland mit an Bord. Viele Verbraucher wissen nicht: In der EU und in anderen europäischen Staaten reisen Sie bequem und unbürokratisch ohne Grüne Karte. Das amtliche Kennzeichen reicht als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Die Grüne Karte brauchen Sie nur noch in wenigen ausländischen Staaten (z. B. Türkei).

    Für Italienreisen empfehlen wir derzeit, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelfälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

    Überflüssig ist das Mitführen der Grünen Karte in weiteren europäischen Ländern: Andorra, Island, Kroatien, Monaco, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.

    Planen Sie eine Reise in diese Staaten, fordern Sie bitte eine Grüne Karte bei uns an: Albanien/Bosnien-Herzegowina/Mazedonien/Moldawien/Serbien/Montenegro, Türkei, Ukraine, Weißrussland.

    Nicht anerkannt wird die Grüne Karte in folgenden europäischen Gebieten: Kosovo.

    Mit der so genannten Versicherungsbestätigung verfügen Sie als Versicherungsnehmer über vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbestätigung benötigen Sie bei der Zulassung eines Kfz.

    Beide Karten können Sie übrigens bequem online über unseren Vertragsservice anfordern.

  • Wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen, wenn ich wechseln will?

    Grundsätzlich besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Pkw-Verträge laufen in der Regel zum 01.01. eines Jahres ab. Die Kündigung muss also spätestens am 30.11. Ihrem alten Kfz-Versicherer vorliegen. Bei anderen Fahrzeugarten ist auf das Ablaufdatum des Versicherungsvertrages zu achten.

    Die Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist eingeht.

  • Was sind Schadenfreiheitsklassen?

    Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie lange Sie schadenfrei gefahren sind. Hieraus ergibt sich der Beitragssatz (Prozente) der Ihrem Kfz-Vertrag zugrunde gelegt wird. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z. B. Ihrer letzten Prämienrechnung entnehmen.

    Die Beitragssätze können je nach Tarifwerk unterschiedlich sein, daher ist es möglich, dass die Prozente bei gleicher Schadenfreiheitsklasse abweichen.

    Beispiel:

    Bisheriger Vertrag beim alten Kfz-Versicherer SF-Klasse 20 = 30 %,
    neuer Vertrag bei SF-Klasse 20 = 35 %.