Innstr. 71
83022 Rosenheim
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Öffnungszeiten:
Mo 9:00-12:30 und 14:00-17:00 UhrUhr
Di-Fr 9:00-12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sie sind aktiv und stehen mit beiden Beinen fest im Leben. Doch was ist, wenn etwas dazwischen kommt? Wenn Sie plötzlich nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf arbeiten können!
Das kann leider jedem passieren. Statistische Auswertungen besagen, dass bereits jeder Vierte vor Erreichen der Rente berufsunfähig wird. Die finanziellen Belastungen für den Lebensunterhalt übersteigen dann schnell die staatlichen Leistungen.
Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor: Mit der VPV Berufsunfähigkeitsversicherung schaffen Sie durch die vereinbarte Rentenzahlung Ihre eigene finanzielle Unabhängigkeit, auch wenn Sie einmal nicht mehr arbeiten können.
Vom Staat hat man bei Berufsunfähigkeit nicht viel Hilfe zu erwarten: Seit 2001 gibt es nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Unterstützung richtet sich nur danach, wie lange man täglich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Nur wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Und diese beträgt nur etwa ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Wer dagegen 6 Stunden oder länger arbeiten kann, aber vielleicht nicht mehr in seinem erlernten Beruf, erhält gar nichts vom Staat.